Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Der gesetzliche Mindestlohn bleibt unanfechtbar

Mit einem eigenen Gesetzentwurf ging die Linksfraktion in die Landtagsdebatte um ein Vergabegesetz für Sachsen-Anhalt

Die Landtagsdebatte um ein Vergabegesetz in Sachsen-Anhalt ging mit grober Geschlechterdiskriminierung einher. Die komplette Linksfraktion als „Weihnachtsmänner von den LINKEN“ zu bezeichnen geht ja gar nicht. Nun gut, Sensibilität für Gleichstellung war von Ulrich Thomas (CDU) nicht wirklich zu erwarten. Mit Gleichstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hat auch der Koalitionsentwurf für ein Vergabegesetz wenig zu tun aber auch dafür fehlte jegliche Erkenntnis.
Bei den „Weihnachtsmännern“ hingegen nicht: Mit der Vorlage eines eigenen Vergabegesetzentwurfes, in dem vor allem ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro geregelt wird, erfüllte die Linksfraktion eines ihrer wichtigsten Wahlversprechen. „Nicht der Wettbewerb um Dumpingangebote soll öffentliche Auftragsvergabe charakterisieren, sondern Wettbewerb um Qualität der angebotenen Leistung“, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Frank Thiel. „Fakt ist, dass trotz all dem konjunkturellen Aufschwung im letzten Jahr, in Sachsen-Anhalt immer mehr Menschen von ihren Verdienst nicht leben können.“
Wo der gesetzliche Mindestlohn für die LINKE unanfechtbar bleibt, hat ihn die CDU nie gewollt und die SPD knickt ein. Dass nun ausgerechnet Andreas Stepphuhn (SPD) den im eigentlichen Kern gestrichenen Vergabegesetzentwurf der Koalition feierte, grenzte an Peinlichkeit. Vor nicht langer Zeit legte er selbst einen Gesetzentwurf mit einem verankerten Mindestlohn von 8,50 Euro vor, doch was interessiert ihn sein Geschwätz von gestern. Jedenfalls sei es „ein guter Tag für Sachsen-Anhalt“, ein „guter Entwurf“ und ein „sozialdemokratisches Projekt“. Hä?
Was vom Gesetzentwurf der Koalition bleibt, sind schwammige Kann-Bestimmungen, Regelungen, die woanders schon geregelt sind und klaffende Löcher im ökologischen und sozialen Bereich. Frank Thiel kam nicht umhin, etwa fehlende Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Chancengleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu kritisieren. Im Gesetzentwurf der Linksfraktion findet man dazu über den Mindestlohn hinaus verbindliche Bestimmungen. Zudem habe man versucht, nur Dinge zu regeln, die tatsächlich einer Regelung bedürfen, so der wirtschaftspolitische Sprecher.
Ein klarer Gesetzentwurf der Linksfraktion stand letztlich einem Regelwust gegenüber, der interpretierbar ist, wie die Bibel. Die CDU/SPD-Koalition setzte sich freilich durch aber sollte doch die Debatte zum Vergabegesetz vor allem die SPD mal wieder nachdenken lassen, in was für einer Koalition sie sich eigentlich befindet.

km

weiter:

„Kommunale Selbstverwaltung wird kaum noch möglich sein“
„…dann schalten Sie zu allererst die Extremismusklausel ab“
„Der gesamte Kontrollmechanismus gehört auf den Prüfstand“
"Besser an diejenigen halten, die sich wirklich für Mindestlöhne einsetzen"
"Bedeutender Beitrag zur Erinnerungskultur"
"Eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen ohne Nettoneuverschuldung"
"freie Berufe"
"Daseinsvorsorge und kommunale Handlungsfähigkeit sichern"
„Uns hätten sie für so etwas  in Grund und Boden gestampft“
"Grundrechte geschlossen und gemeinsam verteidigen"
"Pro Ganztagsbetreuung"
"Schuss ins eigene Knie"
"Zu Gast im „schlechtesten Dienstgebäude“
"Streikrecht ist Grundrecht und das Grundgesetz gilt für alle"
"Update in Sachen Arbeitsmarktpolitik"
"Kommunen entlasten - personelle Verankerung stärken"
"Ein Herz für Beamte"