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Schuss ins eigene Knie

© panorios - iStockphoto.com

Abgeordnte der Linksfraktion kamen zum Gespräch mit Vertretern der LAG Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt zusammen

Gudrun Tiedge nannte es „kurzsichtig“ und das trifft den Nagel wohl ziemlich genau auf den Kopf. Den im Haushaltsbegleitgesetzentwurf der Landesregierung beabsichtigten Wegfall der Verantwortung des Landes für den Erhalt und die Entwicklung der ehrenamtlichen Betreuung sowie die Streichung der finanziellen Förderung der Betreuungsvereine  in Sachsen-Anhalt kann man auch als Schuss ins eigene Knie bezeichnen. Für Stephan Sigusch und weitere Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Betreuungsvereine war es ein dringendes Anliegen, mit Abgeordneten der Linksfraktion ins Gespräch zu kommen. „Uns hat es kalt erwischt“, meinte Sigusch zum derzeitigen Stand der Dinge. Dagmar Zoschke (Gesundheitspolitik), Monika Hohmann (Kinder-Jugend- und Familienpolitik)und Eva von Angern (Rechtspolitik) hatten neben Gudrun Tiedge (Innenpolitik) an der Runde teilgenommen. Letztlich geht es um eine Fördersumme von 300.000 Euro, die nun wegfallen soll, für die Schulung, Anleitung und Beratung ehrenamtlicher Betreuer durch die LAG aber dringend erforderlich ist. Dass das Vorhaben der Landesregierung vor dem Hintergrund steigender Betreuungszahlen zu einer Mehrbelastung des Landeshaushalts führen würde, scheint man an entsprechender Stelle noch nicht bemerkt zu haben. Im Endeffekt würden die Ausgaben des Justizhaushaltes für Berufsbetreuerhonorare erheblich steigen, wo -  nach Angaben der LAG -  allein die 2010 neu bestellten ehrenamtlichen Betreuer im Vergleich zu Berufsbetreuungen noch für über 900.000 Euro Kostenersparnis für den Landeshaushalt gesorgt haben.
„Wir brauchen Planungssicherheit“, meinte Sigusch, der es überdies für unmöglich hält, dass der Betreuungsbedarf in Sachsen-Anhalt ohne Ehrenamt zu stemmen ist. Noch ist das Land mit durchschnittlich 64 % ehrenamtlicher Betreuungen bundesweit sehr gut aufgestellt und damit das so bleibt, sagte die Linksfraktion ihre Unterstützung zu. Letztlich habe man vor zehn Jahren schon einmal gemerkt, wohin  Kürzungen der Mittel für die Betreuungsvereine geführt haben, meinte Gudrun Tiedge. Die dadurch bewirkte Steigerung der Berufsbetreuerhonorare habe man in den letzten Jahren noch nicht auffangen können.
Mit einem Änderungsantrag zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes der Landesregierung wird die Linksfraktion das Problem zunächst im Sozialausschuss beim Schopf packen. Beantragt wird die Streichung jenes Artikels, der im Ausführungsgesetz zum Betreuungsgesetz den Wegfall der finanziellen Förderung für die Betreuungsvereine vorsieht.

km

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