Wer Verwaltung verschlanken will, braucht mehr als Schlagworte
Zu den Forderungen des Wirtschaftsministers Sven Schulze nach Bürokratieabbau sagt Kristin Heiß, finanz- und haushaltspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke:
„Seit Jahren ruft die CDU nach Bürokratieabbau in der Verwaltung, die Realität zeigt aber genau das Gegenteil: Statt eine notwendige Aufgabenkritik innerhalb der Verwaltung vorzunehmen, steigt der Verwaltungsaufwand immer weiter an, zum Beispiel bei der Beantragung von Fördermitteln. Dafür werden sogar neue Strukturen seitens der Landesregierung geschaffen, wie etwa bei der Investitionsbank. Richtlinien für Fördermittel werden immer komplexer, auf der anderen Seite kommt die Verwaltung bei der Prüfung der Fördermittelverwendung kaum hinterher.
Parallel dazu bleiben Verwaltungsreformen im Landesverwaltungsamt gänzlich aus, obwohl hier dringender Handlungsbedarf herrscht. Die Beschäftigten im Landesverwaltungsamt sind überlastet und werden mit diesen Überlastungen von der Landesregierung im Regen stehen gelassen. Die Leidtragenden sind die Empfänger von Fördermitteln, die an veralteten Verwaltungsstrukturen verzweifeln.
Wer die Verwaltung verschlanken will, braucht mehr als Schlagworte. Entbürokratisierung gelingt nur, wenn Aufgaben kritisch überprüft und Rollen neu definiert werden. Genau das fordern wir seit über einem Jahr – bislang vergeblich. Wer jetzt Verwaltungsstrukturen mit dem Vorschlaghammer einreißen will, setzt ohne klare Analyse auf Planlosigkeit.
Wer glaubt, dass Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz alle Probleme lösen, irrt gewaltig. Ohne Prozessmodernisierung, klare Zuständigkeiten und Beteiligung der Beschäftigten wird die Verwaltung nicht besser, sondern schlechter. Der Einsatz von KI ist eine Chance, Personal zu entlasten, damit Zeit für andere Tätigkeiten frei wird, die menschliches Wissen erfordert. Deshalb fordert Die Linke eine durchdachte Strategie statt Politik mit der Kettensäge. Sachsen-Anhalt verdient eine Verwaltung, die funktioniert – nicht ein Experiment auf Kosten von Beschäftigten sowie Bürgerinnen und Bürgern.“
Magdeburg, 2. Oktober 2025

