Unsere März-Initiativen

Kein Zurück zu Hartz IV - "Armut per Gesetz" überwinden – Bürgergelddebatte versachlichen

Am 14.03.2003 kündigte Kanzler Schröder die Hartz-Reformen an, die zu einer Deregulierung des Arbeitsmarktes und zur Ausweitung des Niedriglohnsektors führten. Arbeitslose und Geringverdiener litten unter deutlichen Einkommensverlusten. Am 17.10.2003 wurde die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe beschlossen, was zu Massenprotesten führte. Besonders 2004 demonstrierten Hunderttausende in Montagsdemonstrationen gegen den Abbau des Sozialstaats. Nach der Bundestagswahl 2025 plant die Union unter Merz erneut Einschnitte in der Arbeitslosenversicherung und attackiert das Bürgergeld – inmitten wirtschaftlicher Unsicherheit – was neue Ängste vor sozialem Abstieg schürt.

Zur Aktuellen Debatte

Arbeit muss sich wieder lohnen, Mindestlohn konsequent durchsetzen

Laut einer Anfrage der Fraktion Die Linke finden in Sachsen-Anhalt weiterhin zu wenige Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns statt. Zwischen 2021 und 2024 wurden zahlreiche Verstöße festgestellt, besonders in Bau, Gastronomie, Beherbergung sowie Transport und Logistik. 2024 gab es bei 677 Kontrollen 178 Verstöße. Obwohl das Personal der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufgestockt wurde, sank die Zahl der Kontrollen, während die Verstöße pro 100 Prüfungen stiegen: von 9 (2021) auf 26 (2024). Die bestehenden Kontrollen reichen nicht aus, weshalb eine Stärkung der Kontrollbehörden sowie die wirksame Verfolgung von Verstößen dringend notwendig ist.

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Mieterschutz stärken - unlautere Vermieter nicht länger dulden

In Magdeburg-Rothensee wurden Mietern Heizung und Warmwasser abgestellt, da der Vermieter Nebenkosten nicht weiterleitete. Vor diesem Hintergrund fordern wir die Landesregierung auf, im Bundesrat Maßnahmen zum besseren Mieterschutz ergreifen. Unzuverlässige Vermieter sollen rechtlich belangt und öffentlich gemacht werden. Ein Eigentümerverzeichnis soll Transparenz schaffen. Mieter sollen Nebenkosten direkt an Versorger zahlen können. Sachsen-Anhalt braucht einen Mietendeckel wie ihn zum Beispiel Brandenburg hat, perspektivisch aber einen Mietendeckel! Das Land soll selbst bauen und vermieten können, mit Vorkaufsrecht für Grundstücke, um Mietwucher und hohe Kosten zu verhindern.

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Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Studierende während der Pflichtpraktika

Pflichtpraktika sind zentral für viele Studiengänge, z. B. Soziale Arbeit, verursachen aber oft finanzielle Not, da sie meist unbezahlt sind. Studierende können Nebenjobs nur eingeschränkt ausüben und geraten so in eine Doppelbelastung. Fehlende Vergütung verstärkt soziale Ungleichheit und mindert die Attraktivität dieser Studiengänge – problematisch angesichts des Fachkräftemangels. Zudem fehlt arbeitsrechtlicher Schutz, etwa bei Urlaub oder Arbeitszeiten. Pflichtpraktika sind vom Mindestlohngesetz ausgenommen, was Studierende benachteiligt. Ein Runder Tisch soll faire Vergütung und bessere Bedingungen erarbeiten, um Ausbildung und Berufseinstieg zu sichern.

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Tag der Befreiung als gesetzlicher Feiertag

Der 8. Mai 1945 markiert das Ende des Zweiten Weltkriegs und die Befreiung vom Nationalsozialismus. Ein gesetzlicher Feiertag an diesem Tag würde das Gedenken an die Opfer und den Widerstand stärken und die Bedeutung der Befreiung hervorheben. Gedenkstätten in Sachsen-Anhalt, wie Bernburg oder Gardelegen, erinnern an NS-Verbrechen und mahnen, die Lehren der Geschichte wachzuhalten. Ein Feiertag wäre ein Zeichen gegen Geschichtsrevisionismus, für Demokratie und politische Bildung – besonders angesichts wachsenden Rechtsextremismus. Sachsen-Anhalt könnte so die Erinnerungskultur stärken und Verantwortung aus der Geschichte sichtbar machen.

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Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes

Der Entwurf zur Änderung des Aufnahmegesetzes Sachsen-Anhalt überschreitet die Grundrechtsschranken der Unverletzlichkeit der Wohnung, indem privaten Sicherheitsdiensten pauschal Betretungsrechte in Gemeinschaftsunterkünften eingeräumt werden sollen. Dies widerspricht Art. 13 GG und Art. 17 der Landesverfassung, wonach Wohnungen unverletzlich sind. Ein Eingriff wäre nur bei dringender Gefahr für ein wichtiges Rechtsgut zulässig, nicht jedoch zur Durchsetzung einer Hausordnung. Zudem fehlt eine rechtlich zulässige Grundlage für die Übertragung solcher Befugnisse auf private Anbieter. Die Änderung des Gesetzentwurfs ist daher notwendig.

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