Solidaritätszuschlag ist nicht verhandelbar

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Solidaritätszuschlag betont Eva von Angern, Vorsitzende der Fraktion Die Linke im Landtag:

„Wir begrüßen die Auffassung des Gerichtes, dass die reichsten zehn Prozent und Kapitalanleger mit dieser Ergänzungssteuer weiterhin stärker zur Finanzierung der Deutschen Einheit beitragen. Die Lebensverhältnisse in Ost und West sind auch 35 Jahre nach der Wende bisher nicht vollständig angeglichen. Der Solidaritätszuschlag ist für die Menschen in Sachsen-Anhalt gerade deshalb nicht verhandelbar. Ermutigt durch die Begründung des Bundesverfassungsgerichtes muss die SPD in den Koalitionsverhandlungen durchsetzen, wieder die Vermögenssteuer zu erheben. Nur so kann dauerhaft die strukturelle, finanzielle Schieflage der Länder und Kommunen behoben werden.“

 

Kirstin Heiß, finanzpolitische Sprecherin der Fraktion, betont:

„Die finanziellen Spielräume auf Landesebene sowie in den Kommunen sind in den vergangenen Jahren immer enger geworden. Wichtige Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Gesundheit wurden immer weiter aufgeschoben. Damit Kommunen und Land mehr Gestaltungsmöglichkeiten erhalten, braucht es auch höhere Einnahmen. Die Linke plädiert daher seit Jahren für die Einführung einer Vermögenssteuer, damit Milliardäre und Multimillionäre endlich einen entsprechenden Anteil an der Finanzierung des Gemeinwohls leisten. Die Linke will ein gerechtes Steuersystem zur Finanzierung eines guten Gemeinwesens: Wer viel hat, muss auch viel beitragen. Wer wenig hat, wird entlastet.“

 

Magdeburg, 26. März 2025