Schwangerschaftsabbrüche legalisieren – Selbstbestimmung von Frauen fördern
Zur Landtagsdebatte um Schwangerschaftsabbrüche sagt Eva von Angern, Fraktionsvorsitzende und frauenpolitische Sprecherin:
„Die Versorgungsstrukturen von schwangeren Frauen, die sich gegen die Geburt des Kindes entscheiden unterscheiden sich regional stark, am schwersten haben es Frauen in den süd-westlichen Bundesländern. Wenn die Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch gefallen ist, sollte sie aus medizinischen Gründen so früh wie möglich vollzogen werden. Davon sind die medizinischen Maßnahmen, ob medikamentös oder operativ, entscheidend und abhängig.
Die Studie unterstützt die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts und die Integration des Abbruchs in den Leistungskatalog der Krankenkassen, um finanzielle und organisatorische Barrieren zu reduzieren. Weil die Krankenkassen den Eingriff nicht zahlen, müssen die Frauen bis zu 600 Euro dafür zahlen. Laut Studie erleben viele Frauen vielfältige Barrieren wie zeitliche, organisatorische und stigmatisierende Hemmnisse.
Die Entscheidung ein Kind auszutragen oder nicht trifft keine Frau leichtfertig. Die Folgen ihrer Entscheidung zum Abbruch tragen viele Frauen ihr Leben lang als schwere Last im Herzen. Ihre Scham und Schuldgefühle können wir alle an dieser Stelle wohl kaum erahnen. Das ist der Preis, den sie bezahlen müssen, körperlich, seelisch, mental – niemand sonst. Schwangerschaftsabbrüche sind eine Realität, – es gab sie immer und wird sie immer geben, weil Frauen alleine die Verantwortung gegeben wurde und wird.
Auch alle Väter und die Gesellschaft müssen mitmenschlich die Verantwortung übernehmen für ein sicheres Umfeld für Kind und Mutter. Es braucht also die Unterstützung von Schwangeren in Not, keine moralischen Appelle – von wem auch immer. Die sachliche Frage ist doch: welche Strukturen fehlen und müssen geschaffen werden, damit sich Frauen für das Leben und Austragen des Kindes entscheiden können, vielleicht sogar, wenn sie durch Gewalt schwanger wurden.
Anonyme Geburt, Babyklappen oder Adoptionen und Pflegefamilien müssen erhalten werden und vorhanden sein. Später braucht es Unterstützung für die Mutter, den Vater, das mitunter aus den Fugen geratene Leben jetzt noch mit Kind zu meistern. Frühe Hilfen müssen ausgebaut werden. Es bedarf finanzieller Unterstützung, verlässliche Kinderbetreuung usw. Letztendlich eine kinderfreundliche Gesellschaft, die die Energien und das Sein von Kindern wertschätzt und pflegt. Und ganz wichtig und deshalb betone ich es noch einmal: die Beratungsstellen im Land müssen unbedingt erhalten bleiben! Statt ihrer Förderung zu 80 Prozent bedarf es dringend einer vollständigen Förderung durch das Land!
Was es sicher nicht geben darf, ist das Kriminalisieren und Stigmatisieren von schwangeren Frauen, die für sich nur einen Abbruch der Schwangerschaft sehen. Nach einem Abbruch brauchen die Frauen körperliche und psychologische Zuwendung. Zeit für Trauer und Verarbeitung – nicht anders als nach einer Fehlgeburt. Nach der Austragung des Kindes brauchen Mutter und Kind, gerade wenn sie mit prekären Lebensumständen kämpfen, ein liebevolles, wertschätzendes, respektvolles, ja dankbares Umfeld. Solange wir das nicht haben, schaden moralisierende Spaltungsdebatten allen, vor allem den Frauen.
So wünschenswert es ist, dass es keine Abbrüche gibt, so gehören sie nicht ins Strafrecht. Wenn sich eine Schwangere für den Abbruch entscheidet, müssen die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Wir teilen die Empfehlungen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung nach kostenfreiem Zugang zu Verhütungsmitteln für alle Frauen im gebährfähigen Alter. Denn die Prävention vor ungewollter Schwangerschaft ist die einzige mögliche Lösung des schwierigen Problems.“
Magdeburg, 21. August 2025

