Rückforderung von Corona-Soforthilfen – individuelle Härtefallregelung nötig
Zu den Rückzahlungsforderungen der Corona-Soforthilfen durch das Land sagt Wulf Gallert, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke:
„Die Coronasoforthilfe 2020 war die ersten wichtigen Rettungsanker, um schnelle Hilfe für Unternehmen und Selbstständige zu sichern. Auch Soloselbstständige haben so unbürokratische Hilfe bekommen, um die pandemiebedingten Einnahmeausfälle abzufangen und Insolvenzen zu verhindern.
2020 hat die Bundesregierung noch angekündigt, dass keine Rückforderungen vorgenommen werden. Jetzt werden jedoch kleine und mittelständige Unternehmen durch das Land aufgefordert, ganze Hilfsleistungen zurückzuzahlen, was viele kleine Betriebe massiv in ihrer Existenz bedroht. Wir dürfen nicht zulassen, dass das Handwerk, vor allem die kleinen Unternehmen, jetzt in die Insolvenz rutschen, weil sie 2020 nicht aufgegeben haben!
Durch die starren Grenzen, die bei der Nachprüfung der Soforthilfen festgelegt werden, rutschen Unternehmern damit jetzt in die Insolvenz, die vor fünf Jahren gerettet werden sollten. Wenn ein Unternehmen in einem von drei Monaten einen kleinen Betrag vereinnahmte, führt das zur Rückzahlung der Gesamtsumme, auch wenn im Gesamtzeitraum ein Verlust festgestellt wurde.
Wir dürfen die Handwerkerinnen und Unternehmer nicht allein lassen und ihnen mehr Vertrauen entgegenbringen. Wir fordern, dass das Land seinen Ermessenspielraum erweitert in dem die Bagatellgrenzen erheblich erhöht werden. Zudem braucht es eine Staffelung der Rückzahlung, gekoppelt an die Höhe der Überschreitung des Liquiditätsengpasses. Die Linke fordert individuelle Härtefallregelungen für betroffene Unternehmen sowie die Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten in der Berechnung des Liquiditätsengpasses. Außerdem fordern wir die Verlängerung der Rückzahlungsfristen und zinslose Ratenzahlungen.
Die Rückforderung der Corona-Soforthilfen trifft viele, die sich redlich bemüht haben, die Pandemie und darauffolgende Krisen zu überstehen – teils mit großem persönlichen Einsatz. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten braucht es von Seiten der Verwaltung mehr als die formale Rechtsauslegung, hier ist die Landesregierung gefragt, umgehend zu handeln.“
Magdeburg, 24. Juni 2025

