Reform des Hochschulgesetzes für Mitbestimmung und Bildungsgerechtigkeit nutzen

Hendrik Lange, hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke, bringt einen Änderungsantrag zum Hochschulgesetz in den Landtag ein und betont:

„Derzeit steht die Novellierung des Hochschulgesetzes und des Hochschulmedizingesetzes auf der Tagesordnung des Landtags von Sachsen-Anhalt. Die Linke fordert Verbesserungen des Gesetzes im Sinne der Studierenden. Sie beantragt die Schaffung eines studentischen Prorektorates, die Abschaffung der Zweitstudiengebühren, ein Ende der „Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung“ und mehr Mitbestimmung von Studierenden und Beschäftigten in den Senaten der Hochschulen.

Das studentische Prorektorat ist ein Erfolgsmodell: In Mecklenburg-Vorpommern hat es sich durchgesetzt, auch in Brandenburg gibt es positive Beispiele. Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft hat schon 2020 die bundesweite Einführung angeregt. In Sachsen-Anhalt wollen wir, dass Studierende an der Leitung der Hochschule beteiligt werden und damit frischen Wind in die Selbstverwaltung der Hochschulen hineinbringen. Die Zusammenarbeit zwischen Rektorat und Studierendenschaft wird dadurch gestärkt, die Belange der Studierenden werden besser wahrgenommen sowie Hochschulen attraktiver und effizienter gemacht.

Wir wollen, dass es gerechter an den Hochschulen zugeht. Deshalb fordern wir ein Ende der Zweitstudiengebühren. Diese Gebühren hindern daran, sich beruflich neuorientieren zu können. In Zeiten des lebenslangen Lernens sind sie aus der Zeit gefallen. Stattdessen braucht Sachsen-Anhalt lebenslanges, gebührenfreies Lernen. Dabei muss es egal sein, ob schon ein Abschluss gemacht wurde.

Uns geht es darum, ein gutes Studium zu ermöglichen und nicht zu erschweren. Wir beantragen, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausreicht, um sich von Prüfungen abzumelden. Derzeit braucht es dafür an manchen Fachbereichen die Angabe von Symptomen gegenüber dem Prüfungsamt, was den Datenschutz der Studierenden ignoriert. Ob eine Prüfungsunfähigkeit vorliegt, soll allein ein Arzt entscheiden.

Für mehr Mitbestimmung wollen wir das Stimmverhältnis im Senat zugunsten der Beschäftigten und der Studierenden verschieben. Wir fordern ein vollwertiges Stimmrecht für den oder die Beauftragte für Mitglieder und Angehörige mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, um die Inklusion in der Hochschuldemokratie zu verankern.“

 

Magdeburg, 26. März 2025