Parlamentarische Initiativen zur 41. Sitzungsperiode des Landtages
Folgende eigenständige parlamentarische Initiativen bringt die Fraktion Die Linke zur Landtagssitzung vom 11. bis 13. Juni ein:
Große Anfrage und Entschließungsantrag: Situation für Einelternfamilien und Alleinerziehende in Sachsen-Anhalt – Runder Tisch und Aktionsplan für Alleinerziehende (Drs. 8/5570)
Obwohl die Mehrheit der alleinerziehenden Eltern arbeitet, lebt ein Großteil von ihnen mit ihren Kindern in Armut und steht vor strukturellen Hürden am Arbeitsmarkt. Hinzu kommen die alleinige Verantwortung für die Kinderbetreuung und die Hausarbeit, was die alltägliche Belastung im Verhältnis zu Familien mit zwei Elternteilen enorm steigert. Aus diesem Grund ist es notwendig, ein Bild über die Gegebenheiten und die Situation von Alleinerziehenden und deren Kindern im Land zu erhalten. Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass ca. 30 Prozent der Familien im Land Einelternfamilien sind. Deshalb ist es notwendig, mit Expertinnen und Experten ins Gespräch zu kommen, die sich aktiv mit dem täglichen Leben von Alleinerziehenden und ihrer Kinder beschäftigen, um effektive sowie spezifische Unterstützungs- und Hilfsangebote zu entwickeln. Die Ergebnisse sollen in einem spezifischen Aktionsplan festgehalten werden.
Antrag: Gedenkstättenfahrten verbindlich machen – Erinnerungskultur als demokratische Bildungsaufgabe stärken (Drs. 8/5547)
Die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus ist nicht nur ein historischer Rückblick, sondern eine politische und gesellschaftliche Verpflichtung. In einer Zeit, in der antisemitische Straftaten zunehmen, Verschwörungsnarrative Anschlussfähigkeit gewinnen und rechtsextreme Akteure demokratische Institutionen gezielt angreifen, braucht es klare bildungspolitische Antworten. Jede Schülerin und jeder Schüler soll im Laufe der allgemeinbildenden Schulzeit verpflichtend, kostenfrei und pädagogisch begleitet eine Gedenkstätte besuchen. Dabei geht es nicht um isolierte Erinnerungsarbeit, sondern um eine strukturierte Verbindung von historisch-politischer Bildung und Demokratieerziehung. Die bestehenden Programme sollen nicht ersetzt, sondern gestärkt, aktualisiert und verzahnt werden.
Antrag: Reform der Schuldenbremse nutzen – Schwimmbäder jetzt fördern (Drs. 8/5566)
Öffentliche Schwimmbäder sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Daseinsvorsorge im Rahmen der sozialen Infrastruktur. Sie dienen nicht nur der Erholung und dem Sport, sondern sind auch wichtige soziale Treffpunkte, Orte der Gesundheitsförderung und ermöglichen gesellschaftliche Teilhabe für alle Bevölkerungsschichten. Intakte Schwimm-, Hallen- und Freibäder sind daher eine unerlässliche Voraussetzung - nicht nur, um das lebensrettende Schwimmen zu erlernen, sondern auch, um allen Bevölkerungsschichten Zugang zu Schwimmen als Sport, Gesundheitsförderung, Spielkultur und sozialem Austausch zu ermöglichen. Bäder flächendeckend in Sachsen-Anhalt zu erhalten, muss gemeinsames Ziel aller politischen Kräfte sein. Der Sanierungsbedarf der Bäder liegt aktuell bei min. 284 Millionen Euro. Es braucht passgenaue Unterstützungsmaßnahmen, die die finanzielle Lage unserer Kommunen berücksichtigen, um die Schließung von Schwimm-, Hallen- und Freibädern zu stoppen. Nach Auffassung der Fraktion Die Linke - und wie bereits auch von anderen Stellen belegt - zählen Schwimm-, Hallen- und Freibäder unmittelbar zur Daseinsvorsorge und zur notwendigen sozialen Infrastruktur. Das im Frühjahr von der aktuellen Bundesregierung auf-gelegte Sondervermögen „Infrastruktur“ soll unter anderem Länder und Kommunen befähigen, zusätzliche Investitionen, insbesondere auch vor Ort, umzusetzen.
Antrag: Kommissionsbericht zur Corona-Pandemie dem Parlament vorlegen und das Land auf zu-künftige Ausnahmesituationen besser vorbereiten (Drs. 8/5581)
Die Pandemie war ein extremer Einschnitt für alle Menschen in Sachsen-Anhalt. Die Einschränkungen in allen möglichen Bereichen des alltäglichen Zusammenlebens müssen kritisch reflektiert werden. Der Bericht der Regierungskommission „Pandemievorsorge“ ist ein erster, sehr willkommener Beginn. Allerdings sind die Ausschüsse in die Aufarbeitung einzubeziehen und die Fachexpertinnen und -experten anzuhören. Ziel kann dabei nicht sein, einzelne Entscheidungsträgerinnen und -träger für Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zur Rechenschaft zu ziehen. Vielmehr muss es darum gehen, mit welchen Mitteln und Maßnahmen das Land auf zukünftige pandemische Situationen bestmöglich vorbereitet werden kann.
Antrag: Amtshilfe im Katastrophenfall darf nicht am kommunalen Budget ausgerichtet sein (Drs. 8/5582)
Durch die zunehmend trockenen Jahre mit zusätzlich heißen Sommern steigt die Gefahr von Waldbränden, die zum Teil nur schwer unter Kontrolle zu bringen sind, weil Brandgebiete unzugänglich sind oder die Löschwasserversorgung schwierig ist. Weiterhin kennt das Land durch Elbe und Saale verursachte Hochwasser, welche ebenfalls in regelmäßigen Abständen als Großschadenslagen den Einsatz vielfältiger Maßnahmen der Katastrophenhilfe vonnöten machen. Zurzeit entscheidet die Bundeswehr, ob die Kosten für ihre Amtshilfe im Katastrophenfall in Rechnung gestellt werden oder nicht. Das Beispiel der Stadt Wernigerode zeigt, dass dies keine abstrakte Gefahr ist. Ihr stellte die Bundeswehr für die Bekämpfung des besagten Waldbrandes insgesamt 1,3 Millionen Euro in Rechnung. Das Land kann und muss hier aktiv werden und im Bundesrat beziehungsweise durch Druck auf die Bundesregierung eine generelle Änderung der Regelungen zur Amtshilfe anstreben. Bis dies der Fall ist, müssen die Kommunen unterstützt werden, um notwendige Schritte bei der Katastrophenhilfe an der Sachlage auszurichten und nicht am Haushalt.
Magdeburg, 10. Juni 2025