Zum Hauptinhalt springen

Verurteilte zahlen Projekte in anderen Bundesländern aus

Zu den Geldauflagen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren von 2022 bis 2025 in Sachsen-Anhalt erklärt Eva von Angern, Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecherin:

„Geldauflagen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren leisten einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen und Projekte in Sachsen-Anhalt. Wir begrüßen ausdrücklich, dass 2025 rund 15 Prozent der Gesamteinnahmen aus diesen Verfahren an gemeinnützige Vereine und Initiativen gingen. Mit mehr als 1,5 Millionen Euro wurde der höchste Betrag der vergangenen Jahre an Einrichtungen ausgeschüttet, die wichtige soziale, kulturelle und gesellschaftliche Aufgaben übernehmen.

Wie aus unserer Anfrage hervorgeht, entscheiden die Richterinnen und Richter selbst, an welche Organisationen Geldauflagen gezahlt werden müssen. Ein großer Teil der Zahlungen geht also auch an Organisationen, die nicht offiziell gelistet sind und nicht vom Präsidenten des Oberlandgerichts in Naumburg geprüft wurden. Das ist nicht nur intransparent, sondern könnte auch Organisationen begünstigen, die fragliche Werte vertreten. Hier muss sichergestellt werden, dass die nicht gelisteten Gruppen demokratische und gemeinwohlorientieret Werte vertreten und einhalten. 

In den vergangenen Jahren profitierten nicht nur Kinderschutzbündnisse, Ortsfeuerwehren und Sportvereine in Sachsen-Anhalt von Geldauflagen. Einige hohe Geldbeträge gingen an Organisationen in anderen Bundesländern, was ich als Bürgerin und Sprachrohr vieler Menschen dieses Landes kritisiere. Auch in unserem Bundesland gibt es den Nabu, den Weißen Ring oder die Kreisverkehrswacht. Es erschließt sich mir daher nicht, wieso eine Landesvertretung in Mecklenburg-Vorpommern gegenüber Sachsen-Anhalt bevorzugt wird oder welcher pädagogische Wert aus der Zahlung an eine Ortsfeuerwehr in Niedersachsen für den Verurteilten hervorgeht. Für mich ist klar: Das Geld muss in Sachsen-Anhalt bleiben.“

Zur entsprechenden Anfrage: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d6935dak.pdf

 

Magdeburg, 11. Mai 2026

Zurück zum Kopf der Seite