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Unabhängiges Gutachten hält AfD für verfassungswidrig

Die Fraktionen Die Linke im Bundestag und in den Landtagen fordern, die mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.

Ein unabhängiges Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte kommt zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes vorliegen. Für das Gutachten wurde über ein Jahr lang umfangreiches Material zur AfD ausgewertet, anhand der Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht selbst für ein Parteiverbot anlegt. Es dokumentiert insbesondere Angriffe auf die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und den Rechtsstaat.

Die Unterzeichnenden fordern Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat auf, dem Bundesverfassungsgericht die Prüfung der AfD zu ermöglichen. Zugleich machen sie deutlich, dass ein Verbotsverfahren nur ein Teil einer umfassenden antifaschistischen Strategie sein kann.

 

Andreas Henke, Sprecher für Innenpolitik der Fraktion Die Linke im Landtag Sachsen-Anhalt:

„Das Gutachten zeigt: Die AfD ist keine radikale Oppositionspartei, sie verfolgt ein autoritäres Projekt. In den Ländern erleben wir, wie sie demokratische Institutionen verächtlich macht und extrem rechte Positionen normalisiert. Die Erkenntnisse liegen auf dem Tisch. Jetzt müssen Konsequenzen folgen.“

 

Magdeburg, 26. Juni 2026

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