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Tariftreue vor dem Aus – Lohndumping auf Kosten von Beschäftigten und Betrieben

Mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und zur Entbürokratisierung von Verwaltungsverfahren“ plant die CDU, die Tariftreue, das vergabespezifische Mindeststundenentgelt sowie die zugehörigen Kontrollen und Sanktionen (§§ 11, 17 und 18 Tariftreue- und Vergabegesetz) ersatzlos zu streichen. Dazu erklärt Wulf Gallert, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Landtag von Sachsen-Anhalt:

„Wer ein Gesetz ‚Investitionserleichterung‘ nennt und in Wahrheit den Lohnschutz bei öffentlichen Aufträgen abräumt – in einem Land, in dem weniger als die Hälfte der Beschäftigten ein tariflich abgesichertes Arbeitsverhältnis hat –, betreibt Etikettenschwindel. Was als Bürokratieabbau verkauft wird, ist ein Angriff auf gute Arbeit und auf den fairen Wettbewerb im Handwerk.

Bislang gilt: Wer einen öffentlichen Auftrag erhält, zahlt seinen Beschäftigten die Löhne, die in der Branche tariflich vereinbart sind – sofern ein verbindlicher Tarifvertrag besteht. Wo kein Branchentarif existiert, greift als Untergrenze ein vergabespezifisches Mindestentgelt oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns. Diese Bindung an die Tariflöhne soll nun entfallen. Künftig zählt bei der Vergabe nur noch der Preis.

Betroffen sind zuerst die Beschäftigten auf dem Bau, in der Reinigung, in der Pflege und in der Logistik, die auf das gesetzliche Minimum zurückfallen. Da der gesetzliche Mindestlohn nicht mit den Tarifabschlüssen mitwächst, vergrößert sich der Abstand zwischen Tariflohn und Niedriglohn von Jahr zu Jahr. Betroffen sind aber auch die Handwerksbetriebe im Land: Wer seine Beschäftigten nach Tarif bezahlt, kann nicht so günstig anbieten wie ein Mitbewerber, der am Lohn spart. Die Tariftreue hat diesen Unterbietungswettlauf bisher verhindert.

Mit den §§ 17 und 18 fallen zugleich die Kontrollen und die Sanktionen weg. Damit schafft das Land nicht nur die Regel ab, sondern auch die Möglichkeit, ihre Einhaltung zu überprüfen. Damit geht die CDU einen weiteren Schritt auf die AfD zu, die diese Forderung bereits bei der Verabschiedung der letzten Gesetzesänderung aufgestellt hat.

In nahezu allen Bundesländern gibt es ein Tariftreue- und Vergabegesetz; lediglich Bayern verzichtet vollständig darauf. Mehrere Länder haben zudem einen eigenen vergabespezifischen Mindestlohn, und auch der Bund hat erst kürzlich ein Tariftreuegesetz beschlossen. Während der Bund die Tariftreue stärkt, will die CDU in Sachsen-Anhalt hinter den erreichten Standard zurückfallen. Länderspezifische Tariftreueregelungen sind rechtssicher möglich – anders, als es die CDU behauptet. Schon bei der Novelle im November 2025 war der Verweis auf eine angebliche europa- oder verfassungsrechtliche Unsicherheit ein vorgeschobenes Argument.

Was hier als Entlastung verkauft wird, ist in Wahrheit eine Umverteilung von unten nach oben. Die Beschäftigten und die fair zahlenden Betriebe tragen die Kosten, profitieren werden die Billiganbieter. Öffentliche Aufträge werden aus Steuergeld bezahlt, dieses Geld darf kein Lohndumping finanzieren. Die Fraktion Die Linke lehnt das Vorhaben ab und wird jeden Versuch, die Tariftreue zu schleifen, entschieden zurückweisen.“

 

Magdeburg, 18. Juni 2026

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