Zum Hauptinhalt springen

Tag des Grundgesetzes: Kinderrechte ins Grundgesetz!

Anlässlich des heutigen Tags des Grundgesetzes fordert die Fraktionsvorsitzende der Fraktion Die Linke im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva von Angern, die längst überfällige Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz:

„Seit Jahren wird über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz diskutiert, doch konkrete Fortschritte bleiben aus. Dabei ist es höchste Zeit, Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten auch im höchsten deutschen Rechtsdokument ausdrücklich zu benennen. Gerade in Krisenzeiten zeigt sich, wie schnell die Bedürfnisse und Interessen von Kindern in den Hintergrund rücken. Das darf nicht länger so bleiben.

Deutschland hat bereits 1992 die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Dennoch sind zentrale Prinzipien wie das Recht auf Beteiligung, Schutz und Förderung bisher nicht im Grundgesetz verankert. Ohne eine klare Verankerung im Grundgesetz fehlt es an einer starken rechtlichen Grundlage, um die Interessen von Kindern bei politischen Entscheidungen angemessen zu berücksichtigen.

Die Linke setzt sich seit Langem auf Landes- wie auf Bundesebene für die Aufnahme von Kinderrechten in Artikel 6 des Grundgesetzes ein. Kinder haben ein Recht darauf, gehört und ernst genommen zu werden – nicht nur in der Familie, sondern auch in Politik und Gesellschaft. Es ist unsere Aufgabe, ihre Rechte konsequent zu stärken und gesetzlich zu garantieren. Ein grundgesetzlich verbrieftes Recht auf Beteiligung, Schutz und Förderung würde dem Kampf gegen Kinderarmut den Rücken stärken. In Anbetracht der knapp drei Millionen armutsbetroffenen Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren in Deutschland besteht dringender Handlungsbedarf.

Zum 75. Jahrestag des Inkrafttretens des Grundgesetzes appellieren wir an die Bundesregierung und die demokratischen Fraktionen im Bundestag. Nutzen wir dieses Jubiläum nicht nur zum Feiern, sondern auch für einen echten Fortschritt: Geben wir den Kindern endlich die Stimme, die ihnen zusteht – im Grundgesetz!"

Magdeburg, 23.05.2025

Zurück zum Kopf der Seite