Sicherheits- und Ordnungsgesetz müssen verfassungskonform sein

Zur geplanten Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Sachsen-Anhalt erklärt die Fraktionsvorsitzende der Linken im Landtag, Eva von Angern: „Die Koalition muss das Gesetz verfassungsgemäß machen!“

„Seit über einem Jahr beschäftigt sich das Landtag nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, der die umfassendsten Änderungen im Bereich der Polizeiaufgaben in Sachsen-Anhalt jemals vorsieht. Es wurden Ausschussbefassungen und Anhörungen durchgeführt – aber die Koalition ist bislang nicht in der Lage, die Hinweise von Expert*innen und Gutachter*innen aufzunehmen und das Gesetz verfassungsgemäß zu machen. Vor allem die schwerwiegenden Grundrechtseingriffe beim möglichen Einsatz der automatisierten Datenanalysesoftware und fehlende Regelungen beim geplanten Einsatz der Fußfessel bei häuslicher Gewalt stechen hier hervor. Am Ende nur einen Entschließungsantrag vorzulegen und an den kritischen Stellen überhaupt nichts zu ändern, ist ein Armutszeugnis für die Koalition! 

Ich fordere CDU, SPD und FDP im Landtag Sachsen-Anhalt auf, durch Änderungen am Gesetzestext für verfassungsgemäße Regelungen zu sorgen, die die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes anerkennen. Denn diese Rechtssicherheit hilft am Ende auch den Polizeibehörden deutlich mehr, als wenn Teile des Gesetzes einer Prüfung vor Gericht nicht standhielten. 

Sollte die Koalition dazu nicht in der Lage sein, möchte ich für meine Fraktion ankündigen, dass wir neben dem schon eingebrachten Änderungsantrag zur Ausgestaltung des Einsatzes der Fußfessel bei häuslicher Gewalt noch einen weiteren Änderungsantrag vorlegen werden, um die strittigen Grundrechtseingriffe an den wichtigen Stellen zu beheben.“

 

Magdeburg, 28. Februar 2026