Schulsozialarbeit strukturell verankern

Monika Hohmann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, betont in der heutigen Landtagsdebatte über die Große Anfrage „Schulsozialarbeit strukturell verankern - Große Anfrage zur Versorgung, Qualität und Finanzierung“: 

 

Die Koalition beendet die Schulsozialarbeit schrittweise. Es gibt keine Anstrengungen seitens des Landes, sie fortzusetzen. „Bis 2028 gesichert“ heißt: ja, durch ESF+. Danach: Ein großes Fragezeichen. 

Im Koalitionsvertrag findet der Begriff „Verstetigung“ Anwendung. Der Duden definiert „Verstetigung“ mit: „Übergang einer Einrichtung oder Maßnahme in einen dauerhaften Zustand“. Wie ist die Realität tatsächlich? Aktuell existieren kein Landesprogramm und keine verlässlichen Standards. Der Auftrag des Landtags aus dem Jahr 2018 war eindeutig: ein nachhaltiges Landesprogramm zu erstellen. Es gab leider keinen Abschluss und am Ende: keine verbindliche Regelung. Wie gestaltet sich nun die Schulsozialarbeit in Sachsen- Anhalt? 

Es gibt eine Landesstelle — 14 Netzwerkstellen — 429 Schulen — 436 Projekte. Fast 460 VbE erhalten Unterstützung durch ESF und Kommunen. 14 Stellen werden direkt vom Land finanziert. Das bedeutet, dass das Land die wenigsten eigenen Schulsozialarbeiterstellen bereitstellt. Deshalb kann man nicht von einem Landesprogramm sprechen, sondern, es ist aus meiner Sicht, ein Stückwerk. 

Welche Rolle spielt das im Alltag? Wir bekommen regelmäßig Nachrichten, Anfragen oder Protestbriefe. Unter anderem, ob der Beschluss des Landtages aus dem Jahr 2018 noch gültig ist. Das kann ich leider nicht beantworten. Was ich aber weiß, seit 17 Jahren werden wir von der EU über das ESF- Programm unterstützt. Was ich ebenfalls weiß, dass das Land immer noch nicht über ein gültiges Programm verfügt. Es gibt also noch keinen Fortschritt. Wieder einmal wird es aufgeschoben – bis nach der Wahl.

Die Antworten der Landesregierung auf unsere Große Anfrage waren zum Teil sehr interessant und widersprüchlich. Die Frage nach dem Finanzrahmen, der im Rahmen der EU-Förderung als Grundlage dient zeigt, dass die Anzahl der Vollbeschäftigteneinheiten (VbE), die gefördert werden können, durch die Bereitstellung der Finanzen festlegt und weiterhin bestimmt werden. Also nicht der Bedarf steht im Vordergrund, sondern das Geld. Weiterhin ist man sich einig, dass die Schulsozialarbeit ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Schulentwicklung ist. Sie wird als wichtige Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler angesehen, die außerhalb des Unterrichts Hilfe und Unterstützung brauchen. Sie spielt somit eine große Rolle in der Stärkung des sozialen Miteinanders und der Prävention von Schulabsentismus. Kluge Erkenntnis! Und was folgt daraus? Eine weitere Feststellung der Landesregierung auf unsere Große Anfrage: Um die Schulsozialarbeit erfolgreich zu gestalten, ist es unerlässlich, dass ein Vertrauensverhältnis zu Schülerinnen und Schülern, zu den Eltern und zu den Lehrkräften entsteht. Eine befristete Anstellung kann es erschweren, eine Vertrauensbeziehung aufzubauen. Regelmäßige Personalwechsel erschweren zudem den Aufbau stabiler Netzwerke und machen es schwierig, langfristige Unterstützungsprozesse zu begleiten. In belastenden Lebenslagen benötigen Kinder und Jugendliche besonders verlässliche Bezugspersonen; hohe Fluktuation macht es jedoch schwer, diese wichtige Rolle zu erfüllen. 

Etwas später im Text fand ich dann diese Aussage: Der Landesregierung sind keine Erkenntnisse über strukturelle Hürden bekannt, die dazu führen, dass bewilligte Stellen unbesetzt bleiben. Abgesehen vom bekannten Fachkräftemangel, der durch landeseigene Stellenausschreibungen noch verstärkt wird, sind eher individuelle Gründe anzunehmen. Liebe Landesregierung, Sie kennen doch genau die Gründe, warum immer mehr Beschäftigte abwandern. 

Weiterhin wollten wir wissen, wie sich die Bezahlung der Beschäftigten gestaltet. Hier antwortet die Landesregierung, dass das Besserstellungsverbot im Zusammenhang mit der Bewilligung von Zuwendungen eingehalten werden muss. Es ist wichtig, dass es eine einheitliche Begrenzung der förderfähigen Ausgaben gibt und dass eine angemessene Vergütung für Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter festgelegt wird, die an die Entgeltgruppe 10 des TV-L orientiert ist. Es sind jedoch keine Erkenntnisse darüber vorhanden, ob tarifliche Unterschiede zwischen den Trägern Auswirkungen auf die Personalbindung und die Gewinnung von Fachkräften haben. 

Uns interessierten in unserer Anfrage auch die Finanzen. Im Gegensatz zu den in den Jahresscheiben gebundenen Landesmitteln sind die ESF+ Mittel für die gesamte Projektlaufzeit verfügbar. Vorhandene Minderausgaben in den Jahren 2022 bis 2024 fließen in die weitere Finanzierung der Förderzyklen 2-3 in den Jahren 2025 bis 2028. In den Jahren 2022 bis 2024 standen dem Land fast 47 Millionen Euro aus dem ESF- Programm zur Verfügung. Davon wurden 15 Millionen Euro nicht verausgabt, also rund 1/3. Diese Mittel wurden nun zur Aufstockung weiterer Stellen im Umfang von 76,725 VbE genutzt. Wie schon bekannt waren zum Stichtag Ende Juli 24 Stellen der Schulsozialarbeit nicht besetzt. Es mangelt an 24 qualifizierten Fachkräften. Davon waren 4 Fachkräfte erkrankt, während sich drei weitere Personen in der Elternzeit oder im Beschäftigungsverbot befanden. Bei den übrigen Stellen wurden keine Fachkräfte gefunden. Das heißt, wir lassen erneut Geld aus dem ESF-Topf ungenutzt. Deshalb fordern wir in unserem Antrag, dass diese Stellen umgehend neu besetzt werden müssen. Und wie sieht es bei den Landesmitteln und bei den Mitteln der Kommunen aus? Zu den bewilligten Geldern im Landeshaushalt in Höhe von 20 Millionen Euro mussten zusätzlich noch einmal knapp 7 Millionen zugeschossen werden. Bei den Kommunen wurden ca. 1,2 Millionen bereitgestellt. Genutzt wurden nur 1,1 Millionen. Zwei Landkreise ließen im Gegensatz zu anderen sehr viel Geld ungenutzt. Das sind der Burgenlandkreis mit rund 27000€ und der Salzlandkreis mit ca. 16000 €. 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, zusammenfassend kann ich sagen: 

Die Schulsozialarbeit ist alles andere als eine überflüssige Leistung. Sie ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Schulleben Sie ist der zentrale Verbindungspunkt zwischen Schule, Jugendhilfe und Elternhaus sowie zwischen Ausbildung und Beruf. 

 

Sie, sehr geehrte Damen und Herren, haben heute die Gelegenheit, sich zu äußern, ob Schulsozialarbeit im Land eine Chance hat oder ob wir sie zum zweiten Mal verlieren werden. Die Möglichkeit einer gesetzlichen Verankerung werden sie sicherlich mit der Beschlussempfehlung, die wir gleich abstimmen werden, ablehnen. Damit besiegeln Sie das Aus der Schulsozialarbeit! 

Noch können Sie umsteuern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 

 

Magdeburg, 13. November 2025