Schuldrechtliche Vereinbarung für studentisch Beschäftigte – Landesregierung nimmt Rechtsbruch billigend in Kauf

Planungssicherheit für studentische Beschäftigte, gute Bezahlung, Vertragslaufzeiten von mindestens zwölf Monaten: Die schuldrechtliche Vereinbarung zwischen Land, Hochschulen und Gewerkschaften sollte die prekären Arbeitsbedingungen studentisch Beschäftigter spürbar verbessern. Die Realität an Sachsen-Anhalts Hochschulen sieht jedoch anders aus, wie eine parlamentarische Anfrage der Fraktion Die Linke im Landtag offenbart. Hendrik Lange, hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke, macht die Landesregierung für das Scheitern verantwortlich:

„Die Landesregierung nimmt den Rechtsbruch an der schuldrechtlichen Vereinbarung billigend in Kauf. Die Vereinbarung verpflichtet Hochschulen, Abweichungen von der Mindestlaufzeit zu begründen. Doch an der Martin-Luther-Universität geschieht dies nur in knapp 50 Prozent der Fälle, an der Otto-von-Guericke-Universität werden Begründungen überhaupt nicht statistisch erfasst. Durch Abducken lässt die Landesregierung die jungen Beschäftigten mit diesem Zustand allein.

Die Anfrage zeigt zudem, dass die prekären Zustände studentischer Beschäftigungsverhältnisse trotz Vereinbarung andauern: Nur 13 Prozent der circa 5.000 neu eingestellten studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte erhielten Verträge mit der vereinbarten Mindestlaufzeit von zwölf Monaten.

Die schuldrechtliche Vereinbarung in Sachsen-Anhalt ist gescheitert, das beweist diese Anfrage eindeutig. Die Ausreden sind aufgebraucht, die Fakten liegen auf dem Tisch. Den studentischen Beschäftigten wurde in der letzten Tarifverhandlung die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen versprochen, jetzt muss geliefert werden.“

Zur Anfrage: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d5924dak.pdf

 

Magdeburg, 1. Dezember 2025