Sachsen-Anhalt soll Demokratieschutzgesetz bekommen

Zur Debatte um die Parlamentsreform im Landtag von Sachsen-Anhalt betont Stefan Gebhardt, parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion Die Linke:

„Wir schützen demokratische Institutionen bzw. Einrichtungen vor möglichen rechtsextremen Angriffen. Wir schützen Institutionen, die für eine Demokratie unerlässlich sind. Als wichtigstes will ich hier auch gleich das Landesverfassungsgericht als erstes nennen. Wir wollen mit demokratischen Mitteln die unabhängige Justiz vor Antidemokraten schützen. Sie ist das eigentliche Bollwerk, die eigentliche Brandmauer zum Schutz von Grund- und Freiheitsrechten der Menschen in unserem Land.

Grund- und Freiheitsrechte sind für uns alle selbstverständlich. Eine unabhängige Justiz ist essenziell, da sie als Gewaltenteilung die Regierung kontrolliert, die Grundrechte der Bürger gegen staatliche Willkür schützt und Rechtsgleichheit garantiert. Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, dass Landesverfassungsgericht als Verfassungsorgan in unsere Landesverfassung aufzunehmen. 

Die Herzkammer der parlamentarischen Demokratie ist das Parlament und demzufolge in unserem Bundesland der Landtag von Sachsen-Anhalt. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird das Parlament klar gestärkt. Zum einen wird klargestellt, dass Staatverträge nur so aufgekündigt werden können, wie sie auch entstanden sind: nämlich durch das Parlament. Und nicht etwa durch eine Einzelentscheidung eines Ministers oder Ministerpräsidenten. Staatsverträge werden vom Landtag beschlossen und können auch nur durch ihn gekündigt werden.

Im Laufe der Beratungen wurde den beteiligten Fraktionen klar, dass es weiteren Änderungsbedarf gibt, nämlich beim Abgeordnetengesetz. Darauf hingewiesen wurden wir von der AfD bzw. ihrem ehemaligen Generalsekretär. Mit dem Gesetzentwurf wollen die einbringenden Fraktionen diese Vetternwirtschaft beenden und klare Regeln diesbezüglich schaffen. Die sogenannten Überkreuzbeschäftigungen von Eltern, Kindern, Geschwistern, Großeltern und Enkeln sollen ab der kommenden Legislaturperiode gesetzlich untersagt werden.

Dieses Gesetz ist ein Demokratieschutzgesetz. Das Landesverfassungsgericht, das Präsidium des Landtags, die Rolle von Staatsverträgen, die Landeszentrale für politische Bildung bekommen quasi einen Schutzschirm per Gesetz. Den Fraktionen war es auch wichtig ein Zeichen für die Erinnerungskultur zu setzen. Der 8. Mai als Tag der Befreiung soll offizieller Gedenktag in Sachsen-Anhalt werden. Was für ein wichtiges Signal, welches wir aus Sicht meiner Fraktion den Opfern von Krieg und Faschismus schuldig sind.“

 

Magdeburg, 5. März 2026