Sachsen-Anhalt bleibt Niedriglohnland – Mindestlohn muss armutsfest werden

Die Linke im Bundestag hat eine Anfrage zu Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns in Sachsen-Anhalt gestellt. Dazu betont Wulf Gallert, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion die Linke:

„Sachsen-Anhalt bleibt trotz leichter Verbesserungen ein Land mit besonders vielen Niedriglöhnen. Das zeigen aktuelle Daten aus einer Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion zu Mindestlohnkontrollen und Lohnentwicklung. Gleichzeitig nimmt die Zahl der festgestellten Verstöße gegen das Mindestlohngesetz zu: 2024 wurden 178 Ordnungswidrigkeiten eingeleitet, 2025 bereits 221 Verfahren mit Mindestlohnbezug eingeleitet und festgestellt.

Die steigende Zahl der Verfahren zeigt: Mindestlohnverstöße sind kein Randphänomen. Wer Beschäftigte unter dem Mindestlohn bezahlt, begeht Lohndiebstahl. Auch bei der Lohnstruktur bleibt Sachsen-Anhalt deutlich hinter dem Bundesdurchschnitt zurück. Fast jeder Vierte (23 Prozent) verdient weniger als 15 Euro; rund 30 Prozent, also jeder Dritte, weniger als 16 Euro.

Besonders betroffen sind Frauen: 28,1 Prozent der Frauen verdienen weniger als 14 Euro, während der Anteil bundesweit bei 22,7 Prozent liegt. Auch bei Einkommen unter 15 Euro ist der Abstand deutlich: In Sachsen-Anhalt betrifft dies rund 40 Prozent der Frauen, bundesweit etwa 30 Prozent.

Inflationsbereinigt hat sich an der Situation vieler Beschäftigter kaum etwas geändert. Sachsen-Anhalt bleibt ein Niedriglohnland – und besonders Frauen tragen die Hauptlast niedriger Einkommen. Vor allem in nicht tarifgebundenen Beschäftigungsverhältnissen zeigt sich das Problem deutlich: 44 Prozent der Beschäftigten verdienen dort weniger als 16 Euro pro Stunde.

Wir brauchen einen Mindestlohn, der wirklich vor Armut schützt. Nach den europäischen Kriterien für angemessene Mindestlöhne ist der aktuelle Mindestlohn in Deutschland nicht armutsfest. Wer Vollzeit arbeitet, muss von seinem Lohn leben können – ohne auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Wer Armut trotz Arbeit bekämpfen will, muss Tarifbindung stärken und Lohndumping konsequent zurückdrängen. Öffentliche Aufträge dürfen nicht an Unternehmen gehen, die sich ihrer sozialen Verantwortung entziehen. Ein starkes Tariftreuegesetz wäre dafür ein zentraler Hebel.“

Zur Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag: https://dserver.bundestag.de/btd/21/044/2104438.pdf

 

Magdeburg, 2. April 2026

Dateien