Pflichtarbeit für Asylbewerber ist Diffamierung statt Arbeitsmarktintegration

Wie aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 8/3478 hervorgeht, liefert die Arbeitspflicht für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Sachsen-Anhalt keinerlei Belege für eine Integrationsleistung dieser Arbeitsangelegenheiten. Dazu erklärt Wulf Gallert, migrationspolitischer Sprecher der Fraktion:

„Eine Integration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in den regulären Arbeitsmarkt durch Arbeitszwang lässt sich nirgends in Sachsen Anhalt belegen. Die Verwaltungskosten für die Durchsetzung dieser verpflichtenden Arbeit sind teilweise exorbitant hoch. Die Umsetzung ist ein Bürokratiemonster. Nur dort, wo es um freiwillige Einsätze geht, hält sich der Aufwand in Grenzen, wie beispielsweise in Halle.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die Forderung nach unbezahlter Pflichtarbeit für Asylbewerber einzig dazu dient, eine Personengruppe als integrationsunwillig zu diffamieren statt das Geld für Sprach- und Integrationskurse bereitzustellen. Die Debatte des Ministerpräsidenten Sven Schulze zur Arbeitspflicht von Bürgergeldempfängern macht deutlich, dass es in der Perspektive nicht nur um Asylbewerber geht. Sven Schulze will tausende Empfänger von Sozialleisten verpflichten. Die Anfrage macht jedoch deutlich, dass dieser Weg keinen nachweisbaren Nutzen hat und die Verwaltungskosten in die Höhe schnellen lässt. Am Ende bleibt lediglich die Diskreditierung von Menschen, die ihre Arbeit verloren haben oder bisher keine Chance hatten, in ein geregeltes Arbeitsverhältnis zu kommen.“

 

Magdeburg, 26. Februar 2026