Parlamentarische Initiativen zur 46. Sitzungsperiode des Landtages
Folgende eigenständige parlamentarische Initiativen bringt die Fraktion Die Linke zur Landtagssitzung vom 16. bis 18. Dezember ein:
Aktuelle Debatte: Chemieindustrie in Sachsen-Anhalt sichern (Drs. 8/6360)
Am 15. Dezember findet in Böhlen der Nord-Ostdeutsche Chemie-Gipfel statt. Dort beraten Gewerkschaftsvertreterinnen, Unternehmen und Vertreterinnen von Bundes- und Landespolitik die Perspektiven des durch den Rückzug von Dow Chemical unmittelbar gefährdeten mitteldeutschen Chemie-Cluster. Das Fortbestehen dieser Chemieregion ist für Sachsen-Anhalt systemrelevant und ohne aktives eingreifen von Bundes- und Landespolitik akut gefährdet.
Antrag: Chemiecluster Mitteldeutschland liegt in der Verantwortung von der Bundes- und Landesregierung und muss gerettet werden (Drs. 8/6294)
Die chemische Industrie ist mit rund 13.000 Beschäftigten in Sachsen-Anhalt ein Kernpfeiler des verarbeitenden Gewerbes des Landes. Im mitteldeutschen Chemiestandortverbund CeChemNet sichern fast 600 Betriebe in den Chemieparks insgesamt etwa 30.000 Arbeitsplätze. Aktuell deutet alles darauf hin, dass der Konzern Dow eine Marktbereinigung von Überkapazitäten zulasten der Region Sachsen-Anhalt und Sachsens plant. Der Rückzug birgt daher das Risiko eines Dominoeffekts für die gesamte Wertschöpfungskette. Die Fraktion Die Linke fordert ein entschlossenes und koordiniertes Vorgehen von Land und Bund. Dow muss verpflichtet werden, die Anlagen für Nachfolgeinvestoren freizugeben, um Arbeitsplätze und Wertschöpfungsketten zu sichern.
Kommt der Konzern dieser Pflicht nicht nach, müssen Land und Bund im Zweifel alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreifen, um eine Blockadehaltung zu durchbrechen und die Übernahme durch geeignete Investoren sicherzustellen. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, ein industriepolitisches Gesamtkonzept für Mitteldeutschland zu entwickeln, das den Erhalt der Chemieindustrie garantiert und öffentliche Fördermittel an gesellschaftliches Interesse bindet.
Antrag: Nein zur Wehrpflicht, Ja zu besseren Bedingungen für Freiwilligendienste (Drs. 8/6342)
Die Wehrpflicht beruht auf staatlichem Zwang, greift tief in die Lebensplanung junger Menschen ein und kann letztlich nur durch Androhung oder Umsetzung von Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden. Die Wehrpflicht bedeutet die erzwungene Teilnahme am Krieg, an der Vernichtung anderer Menschenleben und impliziert das Risiko, das eigene Leben im Krieg zu verlieren. Die Wehrpflicht ist ein unzumutbarer Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte junger Menschen.
Anstelle einer Wehrpflicht braucht es bessere Rahmenbedingungen für die sozialen Freiwilligendienste, um diese spürbar aufzuwerten und deren Attraktivität für junge Menschen zu erhöhen. Dazu gehören die Erhöhung der Bundesmittel für die Finanzierung der Freiwilligendienste, die Aufnahme der Freiwilligen in die jeweils geltenden Tarifverträge, die kostenlose Nutzung des ÖPNV, die Anrechnung der Freiwilligenzeit auf Ausbildung und Studium als Pflichtpraktikumsersatz sowie doppelte Wartesemester und ein verbesserter Zugang zum Wohngeld.
Antrag: Starke Teams, starke Schulen – Schulsozialarbeit sichern in Sachsen-Anhalt (Drs. 8/6297)
Mit dem Sondervermögen Infrastruktur plant die Landesregierung Investitionen in Schulbau und Ausstattung von Schulen. Allein hierfür werden von der Landesregierung 83,9 Mio. Euro bereitgestellt. Das Land trägt somit nach Jahren des Sanierungs- und Investitionsstaus die Kosten für den Schulbau. Damit entsteht ein finanzieller Spielraum, der genutzt werden sollte, um Mittel innerhalb des Haushalts dorthin zu lenken, wo sie jetzt dringend gebraucht werden.
Eine Umwidmung zugunsten der Schulsozialarbeit schafft Planungssicherheit für Träger und Beschäftigte, bis ein neuer Landeshaushalt beschlossen ist und die laufenden Verhandlungen zur zukünftigen Finanzierung abgeschlossen sind. Damit wird verhindert, dass Unterstützungsstrukturen wegbrechen, die insbesondere in Regionen mit sozialen und strukturellen Herausforderungen dringend benötigt werden.
Antrag: Neue Modelle der Lehrkräftebildung auf den Weg bringen (Drs. 8/6140)
Bereits 2023 wurde durch die Martin-Luther-Universität Halle ein konkreter Vorschlag für eine Reform der Studiengänge „Lehramt an Grundschulen“ und „Lehramt an Förderschulen“ (mit Grundschulfächern) zum neuen „Lehramt Primarstufe“ erarbeitet. Das insgesamt neun Semester umfassende Studium mit 270 ECTS ist dabei polyvalent angelegt. Es umfasst am Beginn neben den grundlegenden Bildungswissenschaften die Ausbildung in einer sonderpädagogischen Fachrichtung und in zwei Grundschulfächern (davon mindestens einmal Deutsch oder Mathematik). Im weiteren Verlauf des Studiums erfolgt dann eine profilbildende Spezialisierung durch das Studium eines dritten Grundschulfaches (Profillinie I - entspricht dem Lehramtstyp 1 der KMK-Bestimmungen) oder durch das Studium einer zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung (Profillinie II - entspricht dem Lehramtstyp 6 der KMK-Bestimmungen).
Mit dem Modellstudiengang für ein Lehramt der Sekundarstufe I und II mit einer generalisierten Studieneingangsphase und einer erst später einsetzenden schulformspezifischen Differenzierung soll für die Studierenden die Möglichkeit einer Entscheidung für die Profilbildung erst im Verlauf des Studiums geschaffen werden. Voraussetzung sind ein gemeinsames Grundverständnis für die Pädagogik und den Fachunterricht in den weiterführenden Schulen, das durch eine entsprechende Gestaltung der Studieninhalte und die Schulpraktika herausgebildet werden soll.
Antrag: Wohnheime für Azubis und Studierende strukturell sichern (Drs. 8/6335)
Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum für Studierende und Auszubildende übersteigt das aktuelle Angebot deutlich. In beiden Studentenwerken Magdeburg und Halle gibt es lange Wartelisten. Viele junge Menschen sehen sich gezwungen, auf den privaten Wohnungsmarkt auszuweichen, wo die Mieten deutlich höher liegen. Dies verschärft die soziale Ungleichheit und erschwert insbesondere Studierenden mit geringem Einkommen den Zugang zu Ausbildung und Studium. Die Studentenwerke in Sachsen-Anhalt sind finanziell unter Druck.
Die vorhandenen Landes- und Bundesmittel werden derzeit nicht in vollem Umfang genutzt, was die Situation weiter verschärft. Darüber hinaus bietet die Möglichkeit, Landesliegenschaften zu 50 Prozent des vollen Wertes an die Studentenwerke zu veräußern, eine zusätzliche und nachhaltige Finanzierungsperspektive. Eine gezielte Überarbeitung der Richtlinie „Junges Wohnen“ in Sachsen-Anhalt ist dringend erforderlich. Die Bindung der Fördermittel an Studentenwerke und Azubi-Wohnheime sowie die Bereitstellung von Landesliegenschaften stellen sicher, dass die Mittel effizient eingesetzt werden, die dringend benötigten Wohnheimplätze realisiert werden und die Lebens- und Studienbedingungen junger Menschen in Sachsen-Anhalt nachhaltig verbessert werden.
Magdeburg, 15. Dezember 2025

