Parlamentarische Initiativen zur 37. Sitzungsperiode des Landtages
Folgende eigenständige parlamentarische Initiativen bringt die Fraktion Die Linke zur Landtagssitzung vom 22. bis 23. Januar ein:
Antrag:Steuerlast von Rentnerinnen und Rentnern nehmen – Renten unter 1.800 Euro von der Steuerpflicht freistellen (Drs. 8/5013)
Sachsen-Anhalt gehört im bundesweiten Vergleich zu den Bundesländern mit den im Durchschnitt geringsten Renten. Im Zuge der Steuerpflicht verlieren immer mehr Rentnerinnen und Rentner monatliches Einkommen. Eine Befreiung von Renten unter 1.800 Euro von der Steuerpflicht würde die allermeisten Rentnerinnen und Rentner entlasten. Die gesetzliche Rente muss reformiert werden. Deshalb ist der Umbau zu einer solidarischen Erwerbstätigenversicherung notwendig, um die Benachteiligung in der gesetzlichen Rente gegenüber den Alterseinkünften von Beamten, Abgeordneten und berufsständischen Versorgungswerken zu überwinden.
Antrag: Energiepreise jetzt senken – Inflation stoppen (Drs. 8/5015)
Energieversorgung darf nicht zum Luxusgut werden. Die Gewährleistung des Zugangs zu bezahlbarer Energie ist elementarer Bestandteil der gesetzlich garantierten Daseinsfürsorge und erfordert eine langfristig wirksame wie für alle Menschen spürbare politische Reaktion, um der Energiepreisspirale Einhalt zu gebieten und einen bezahlbaren Zugang zur Energieversorgung sicherzustellen. Dazu ist es unbedingt notwendig, die derzeitigen Energiepreise nachhaltig zu senken.
Antrag: Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Land Sachsen-Anhalt sicherstellen (Drs. 8/5014)
Zu Beginn des Jahres lag keine rechtsgültige Verordnung als Ersatz des Landesrahmenvertrages vor. Der Prozess der Verhandlungen zu einem neuen Landesrahmenvertrag war bisher nicht erfolgreich. Das Sozialministerium setzt nun nicht geeinte Punkte in einer einseitig erstellten Verordnung an, welche tiefe Einschnitte in die Ausgestaltung der Leistungen durch die Leistungserbringer und für die Leistungsberechtigten haben werden. Es hat keine Kommunikation in leichter Sprache zur Situation wie auch keine Einbindung der Menschen mit Behinderung selbst stattgefunden hat. Menschen mit Behinderung sind keine Bittsteller:innen, sondern gleichberechtigte Träger:innen von Menschenrechten. Das Land ist in der Pflicht, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
Antrag: Aufbewahren von Patient:innenakten nach Schließung von Krankenhäusern (Drs. 8/5016)
Aufgrund der Situation von Krankenhäusern und der Krankenhausreform ist davon auszugehen, dass es zu Schließungen und Insolvenzen kommen kann. Ungeklärt im Land ist, wie in solchen Fällen mit den Gesundheitsakten von Patient:innen umgegangen wird. Aufgrund dessen ist es unerlässlich, eine datenschutzkonforme Klärung für Sachsen-Anhalt zu schaffen sowie Transparenz darüber herzustellen, wer für die Aufbewahrung verantwortlich ist und wie diese erfolgt.
Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt als rechtlich selbständige Förderbank (Drs. 8/5012)
Die Verlagerung von Förderprogrammen aus dem Landesverwaltungsamt hin zur Investitionsbank erfolgte mit der Intention einer Konzentration des Fördergeschäfts auf möglichst wenige Stellen. Ziel war es auch, das Landesverwaltungsamt zu entlasten und Personal einzusparen. Mit dem nun über drei Jahre lang bestehenden IBErrG hat sich herauskristallisiert, dass die Übertragung dieser Vielzahl von Förderungen zu multiplen Problemen führt. Diese hängen mit spezifischen Anforderungen von Zuwendungsempfängern, fehlendem Fachpersonal und komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen zusammen.
Weitere Probleme bestehen bei der zeitnahen Ausstellung von Bescheiden und der organisatorischen Abwicklung von Fördermitteln. Außerdem hat sich der Verwaltungsaufwand der Ministerien erhöht, was viel Personal bindet. Der Aufgabenfokus der IB muss deshalb geschärft werden. Die Streichung umfasst Bereiche, in denen Programmmittel nicht abfließen und die Investitionsbank keine spezifischen Fachkompetenzen aufweisen kann. Als Folge der Rückabwicklung der betroffenen Förderprogramme ist mit abnehmenden Verwaltungsaufwand und freiwerdenden Mitteln für den Landeshaushalt zu rechnen.“
Magdeburg, 20. Januar 2025

