Lernmittelfreiheit für Schülerinnen und Schüler wieder herstellen
In der Debatte um Lernmittelfreiheit für Schülerinnen und Schüler in Sachsen-Anhalt sagt unser Bildungsexperte Thomas Lippmann:
„Der kostenfreie Zugang zu den Lernmitteln ist kein Luxus und keine herausgehobene Leistung des Staates, sondern ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung gleicher Zugänge zu Bildung unabhängig von Herkunft, Einkommen oder Status der Eltern. Nach einer Unterbrechung von inzwischen 13 Jahren seit dem Schuljahr 2013/14 soll Sachsen-Anhalt bei der Ausleihe von Lernmitteln ab dem kommenden Schuljahr wieder zur bundesweiten Normalität zurückzukehren. Die Erhebung von Leihgebühren ist ein Sonderweg unter den ostdeutschen und auch unter den meisten westdeutschen Ländern, der schon längst wieder hätte beendet werden müssen.
Vor der Einführung der Leihgebühren war es völlig üblich, Lernmittel durchaus bis zu 6 oder 8 Jahre zu nutzen und die Schülerinnen und Schüler auch zu einem entsprechenden Umgang mit dem ausgeliehenen Schuleigentum anzuhalten. Mit der durch die Leihgebühren erzwungenen drastischen Reduzierung der Nutzungsdauer auf maximal vier Schuljahre gab es am Ende nur einen Gewinner – und das waren die Lernmittelverlage. Denn durch den beschleunigten Neukauf von Lernmittel ist das Geld der Eltern praktisch direkt in die Kassen der Verlage geflossen, ohne dass die Schulen oder der Landeshaushalt etwas davon hatten.
Es gibt keinen direkten Zusammenhang zwischen der Abschaffung von Leihgebühren und der Höhe der Haushaltsansätze für die Lernmittelbeschaffung. Denn durch die dann wieder mögliche längere Nutzungsdauer der Lernmittel können die fehlenden Mittel aus den Leihgebühren grundsätzlich kompensiert werden. Die Kosten für die Beschaffung der Lernmittel ist für eine kostenlose Ausleihe kein Fass ohne Boden. Es ist aber auch kein Haushaltsposten, der beliebig gekürzt werden kann, ohne nachhaltigen Schaden in den Schulen anzurichten. Es muss des-halb, wie vieles andere auch, bei den nächsten Haushaltsberatungen politisch ausgehandelt werden, was uns die Lernmittelausstattung der Schülerinnen und Schüler wert ist. Lassen sie uns aber jetzt dieses traurige Kapitel der Leihgebühren beenden und uns damit wieder zur Normalität der anderen Bundesländer zurückkehren.“
Magdeburg, 10. Oktober 2025

