Kindermedizinische Versorgung in den Leistungsgruppen erhalten und sichern

Monika Hohmann, familienpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, erklärt in der heutigen Landtagsdebatte zur Kindermedizinische Versorgung im Land:

 

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

die gescheiterte Krankenhausreform des ehemaligen Gesundheitsministers Lauterbach wird immer offensichtlicher; sie gefährdet die bereits reduzierte stationäre Versorgung in unserem Land – besonders in ländlichen Gebieten.  Die mit Lauterbachs „Abschiedsgeschenk“, dem KHVVG („Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“) von 2024, neu eingeführten Leistungsgruppen sind eine der kompliziertesten und wichtigsten Komponenten der strengen Lauterbach-Ideen.  Sie waren demzufolge das wichtigste Thema am Mittwoch bei dem Treffen der Krankenhausgesellschaft in Magdeburg, weil sie als bürokratisches und verkomplizierendes Instrument gelten. Die Bundesregierung hat mit dem KHAG (Krankenhausanpassungsgesetz zum KHVVG) eine Reform der Reform der Krankenhausreform initiiert.  Am 7. Oktober 2025 wurde der Kabinettsentwurf genehmigt, der nun ersatzlos 2 der 6 Leistungsgruppen in der Pädiatrie streicht - die für spezialisierte Kinder- und Jugendmedizin (LG 47) sowie die für spezialisierte Kinder- und Jugendchirurgie (LG 16).  Insgesamt werden im KHAG nun 4 Leistungsgruppen gestrichen: die zwei in der kindermedizinischen Versorgung sowie die in der Infektologie und Notfallmedizin – von 65 verbleiben somit 61. 

 

Als wir unseren Antrag vor rund sechs Wochen einreichten, gingen wir noch davon aus, dass der KHAG-Referentenentwurf zu diesem Zeitpunkt nicht endgültig war. Deshalb forderten wir, dass die Gesundheitsministerin sich wie bei den vom G-BA geforderten Mindestmengen für Frühgeborene (mit einem Geburtsgewicht unter 1500 Gramm in den Perinatalzentren Level I) auch für die genannten Bereiche der spezialisierten Kinder- und Jugendmedizin sowie der Kinder- und Jugendchirurgie einsetzt.  Unser Ziel war es, das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass die Problematik der Mindestmengen nicht nur die Neonatologie betrifft, sondern auch in anderen Subdisziplinen vorkommt.  So wie es auch die Fachgesellschaften, einschließlich der VLKKD – Verband der Leitenden Kinderärzte und -chirurgen, ausdrücklich gefordert haben, um zu verhindern, dass Krankenhäuser aus wirtschaftlichen Gründen die spezialisierte Kinder- und Jugendmedizin sowie die Kinder- und Jugendchirurgie aufgeben. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) übte unter anderem scharfe Kritik am KHAG-Entwurf. Vor allem chronisch kranke Kinder würden durch die Streichungen benachteiligt.  „Ein extrem großer Rückschritt für die medizinische Versorgung von kranken Kindern!   „Dieses Konzept katapultiert uns zurück in die 1960er Jahre, anstatt die spezial-fachärztliche Versorgung zu sichern“, sagt Prof. Ursula Felderhoff-Müser, Präsidentin der DGKJ.  Heute müssen Familien oft lange Anfahrten auf sich nehmen, um spezialisierte Behandlungen zu erhalten.  Um zu veranschaulichen, was solch eine Änderung bedeutet, hier kurz aus einem Beitrag im MDR: Im April 2023 musste eine Mutter aus dem Salzlandkreis mit ihrer kleinen Tochter, die akut unter Atemnot litt, fast eine Stunde zum Magdeburger Klinikum für Kinder- und Jugendmedizin fahren, weil es die nächstgelegene Klinik war.  Für Mutter und Kind ist es beängstigend und belastend.  (Es ist kaum vorstellbar, wie groß die Angst ist, wenn man sich kein Auto leisten kann, um in die nächstgelegene Stadt zu fahren.)

 

Die Forderung, die beiden gestrichenen Pädiatrie-Leistungsgruppen zu erhalten, ist jetzt so gut wie tot.  Die Streichungen aus dem Referentenentwurf wurden vom Kabinett beschlossen und durchgewinkt.  Am kommenden Freitag ist der Bundesrat am Zug, aber die Länder werden nicht nur in ihrer Planungshoheit und den regionalen Besonderheiten ignoriert, sondern das Gesetz ist auch nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat!  Dann bleibt nur noch der Vermittlungsausschuss – was aus der Perspektive der Krankenhausgesellschaft ebenfalls unwahrscheinlich erscheint. Der Bundestag hat Mitte Januar noch einmal die Chance, aber auch hier ist die Hoffnung gering. Die Kommunikation des Bundes und des G-BA – des Gemeinsamen Bundesausschusses - beweist jedoch, dass es kein Umdenken zu den beiden gestrichenen Leistungsgruppen in der Pädiatrie gibt. Bedauernd.

 

Wie bereits erwähnt, stimmen wir der Einschätzung der Landesregierung zu, dass die Krankenhausreform des Bundes die Planungshoheit des Landes einschränkt und die regionalen Besonderheiten nicht berücksichtigt, ja sogar gefährdet.  Wir unterstützen auch die gemeinsame Verfassungsklage der Länder Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein gegen die Mindestmengenregelung zur Versorgung von Frühgeborenen. (Die Gesundheitsministerin Grimm-Benne hatte ja kürzlich im Sozialausschuss am 30.10.25 ihren Unmut über das Gesetz kundgetan - die Länder hatten 101 Änderungsanträge  dazu gestellt, ST allein 17 – alle wurden vom Bund ignoriert. Momentan erstellen die Krankenhäuser im Land die Leistungsgruppen, was für sie viel Arbeit, Aufwand, Unklarheiten und gute Nerven bedeutet.  Was bleibt von unserem Antrag übrig? „Wir müssen uns unterhalten!“.   Es ist für die kindermedizinischen Fachverbände seit langem und immer noch von großer Bedeutung, dass schnell ein runder Tisch eingerichtet wird, um mit allen beteiligten Kinder- und Jugendkliniken die zukünftige Versorgungsstrategie in der Pädiatrie zu entwickeln.  Es ist alarmierend, dass die Notlage in Sachsen-Anhalt die flächendeckende Versorgung von selbst schwer erkrankten Kindern betrifft.   Die Versorgung der Kinder und Jugendlichen erfolgt mittlerweile an immer weniger Orten im Land. Es ist jetzt notwendig, Unterstützungsprogramme für die Aus- und Weiterbildung zu schaffen, die es dem medizinischen Personal ermöglichen, angemessen zu arbeiten, um dessen Abwanderung in attraktivere Arbeitsfelder zu verhindern. Fazit: Die Ausbildung und die Versorgung in der Kindermedizin sind im Land sehr fragil. In Magdeburg hat die Kinderchirurgie-Professur gerade vakant geworden. Und besonders im Norden des Landes ist ein größerer Vorrat an Kindermedizin erforderlich.  Im Altmarkklinikum Gardelegen wurde die Kinderstation 2022 geschlossen; seitdem ist dort nur noch eine ambulante Versorgung möglich. Unsere Forderung bleibt hier: Es ist entscheidend, dass alle Beteiligten bei der Frage der stationären medizinischen Versorgung unserer Kinder mitwirken. Alle Universitätskliniken, sowie alle anderen Kliniken und kindermedizinische Verbände müssen zusammen mit der Politik und den Krankenkassen an einen Tisch kommen und vereinbaren, wo, wie und von wem die stationäre medizinische Versorgung der Kinder im Land - besonders im Norden - organisiert werden soll.  Auch wenn Geld nicht alles ist, ist es offensichtlich, dass das Land seiner Verpflichtung nachkommen muss, alle Krankenhäuser mit Investitionskosten zu unterstützen. 

 

Die Themen, die der Runde Tisch ansprechen sollte, sind unter anderem: Gemäß LT-Beschluss 8/2444: „Pädiatrie ist nicht mehr adäquat abgebildet und bedarf einer Reform“. Was konkret beabsichtigt die Landesregierung hier zu reformieren - bis wann? Was gilt im Land als bedarfsgerechte pädiatrische Versorgung? Welche Anpassungen sind dazu im kommenden Krankenhausplan vorgesehen?  Angesichts der Gefährdung und des Wegfalls der stationären Pädiatrie (wie es zeitweise in MD und dauerhaft in Schönebeck, Burg, Gardelegen und Zeitz ist) will die Landesregierung „kompensierende sektorübergreifende Modelle schaffen, die eine Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Bereich fördern“, was wurde bisher wo dafür initiiert? Wie weit sind die Gespräche mit der Ärztekammer über die Möglichkeiten, die Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin attraktiver zu gestalten? Deshalb bitten wir um die Überweisung unseres Antrags in den Ausschuss für Soziales! 

 

 

 

Magdeburg, 14. November 2025