Keine Waffenerlaubnisse für AfD-Mitglieder
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hält den Entzug von Waffenerlaubnissen bei AfD-Mitgliedern für rechtlich zulässig. Dazu betont Eva von Angern, Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecherin:
„Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat bestätigt, dass die einfache Mitgliedschaft oder aktive Unterstützung des als rechtsextrem eingestuften AfD-Landesverbandes ausreicht, um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu verneinen.
Diese Klarstellung ist ein wichtiges Signal: Wer eine verfassungsfeindliche Partei unterstützt, hat in einem demokratischen Rechtsstaat keinen Anspruch auf den privilegierten Zugang zu Waffen. Der Rechtsstaat zeigt hier, dass er über wirksame Instrumente verfügt, um Sicherheitsrisiken durch rechtsextreme Netzwerke konsequent zu begegnen. Diese Instrumente müssen vollständig angewendet werden. Wer unsere Demokratie abschaffen will, kann nicht auf Privilegien vertrauen, die der Rechtsstaat gewährt.“
Magdeburg, 12. August 2026

