Hiphop ist ostdeutsches Kulturgut und muss gefördert werden
Zur Ablehnung von Hiphop als immaterielles Kulturerbe in Sachsen-Anhalt sagt Stefan Gebhardt, parlamentarischer Geschäftsführer und kulturpolitischer Sprecher:
„Hiphop und Breakdance sind elementare Bestandteile einer erfolgreichen ostdeutschen Kulturgeschichte, mit der man international werben muss. Leider ist bei den unterschiedlichen Verantwortungsträgern in der Landesregierung noch nicht angekommen, dass sie sich solchen Subkulturen zuwenden müssen und sich hiermit auch kulturelle und touristische Potentiale für Sachsen-Anhalt erschließen lassen.
Wir haben kein Verständnis dafür, dass gerade solche subkulturellen Bereiche stiefmütterlich behandelt werden. Wir fordern die Landesregierung auf, umzudenken und dem antragstellenden Verein und der Hiphop-Szene mit mehr Rat und Tat zur Seite zu stehen, um eine erfolgreiche Bewerbung für das immaterielle Kulturerbe zu ermöglichen.
Die Linke wird auf den Landesheimatbund zugehen, der als institutionell geförderter Kulturverband die Verantwortung für die Beratung zum immateriellen Kulturerbe trägt. Wir wollen mit den Beteiligten darüber ins Gespräch kommen, welche Unterstützungsleistung der Landesheimatbund tätigen kann, um die Bewerbung zum Erfolg zu bringen. Für die nächste Bewerbungsrunde muss die Anerkennung zwingend gelingen.“
Magdeburg, 4. Juni 2026

