Härtefallfonds für DDR-Renten entpuppt sich als Augenwischerei – mehr Wertschätzung für ostdeutsche Rentner erforderlich

Monika Hohmann, stellv. Vorsitzende und rentenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Landtag, bewertet die aktuellen Antragszahlen der Stiftung Härtefallfonds DDR-Renten:

„Aus dem Härtefallfonds für DDR-Renten, der mit 500 Millionen Euro durch den Bund aufgelegt wurde, ist nur ein Bruchteil der Summen, nämlich ca. 162,5 Millionen Euro, abgeflossen. Damit wurden ca. 337,5 Millionen Euro nicht ausgegeben und gehen jetzt ungenutzt zurück in den Bundeshaushalt. In Sachsen-Anhalt haben gerade einmal 1.472 Personen von diesem Fonds profitiert, davon waren nur 436 DDR-Rentner (entspricht ca. 30 Prozent). Die Landesregierung Sachsen-Anhalt ging ursprünglich von 13.307 Menschen aus, die vom Härtefallfonds profitieren würden.

Dieser Fonds ist ein Flopp und eine weitere Demütigung für DDR-Rentner, die z. B. bei der Post, bei der Reichsbahn der DDR oder im Gesundheitswesen beschäftigt waren. Diese Menschen haben ihr Leben lang hart gearbeitet und Beiträge gezahlt. Sie haben sich Rentenansprüche erarbeitet, die ihnen alle Bundesregierungen der letzten 30 Jahre aberkannt haben. Das kann auch eine Einmalzahlung über 2.500 Euro aus dem Härtefallfonds nicht heilen. Die Zahlen zeigen, dass sich der Fonds als Augenwischerei für Rentnerinnen und Rentner entpuppt hat. Die Landesregierung redet über Respekt vor ostdeutscher Lebensleistung, was angesichts dieser Zahlen an Hohn und Spott kaum zu überbieten ist.

Es wird Zeit, entsprechend zu handeln. Der Härtefallfonds hat die offene Wunde in der Rentenfrage nicht geschlossen. Deshalb muss jetzt dringend gehandelt werden. Die aus dem Fonds übriggebliebenen, nicht verwendeten knapp 337 Millionen Euro dürfen jetzt nicht im Bundeshaushalt versickern, sondern müssen für weitere Ausgleichszahlungen für betroffene Rentner der Ost-West-Rentenüberleitung eingesetzt werden. Es braucht zudem neue, bundesgesetzliche Lösungen für Rentner aus Ostdeutschland und die Einführung einer Mindestrente über 1.400 Euro.“

 

Magdeburg, 21. Juli 2025