Giftgrube Brüchau zeigt, Gesetzeslage verhindert eine planerische Prüfung von Alternativen

Zur Entscheidung um die Giftschlammgrube Brüchau sagt Hendrik Lange, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke:

„Sachsen-Anhalt trägt 80 Prozent der Baukosten und später sämtliche Kosten für Betrieb, Monitoring und Nachsorge. Neptune Energy hingegen entscheidet, welche Variante überhaupt eingereicht wird. Dies ist ein struktureller Interessenkonflikt. So entsteht ein Verfahren, bei dem nicht geprüft werden kann, ob die kurzfristig kostengünstigste Lösung auch die langfristig am besten geeignete ist.

Brüchau zeigt daher klar: Wir brauchen moderne Regeln für gefährliche Altlasten. Gesetze und EU-Vorgaben müssen sicherstellen, dass langfristig tragfähige Sanierungswege möglich sind und Standards erhöht werden. Hier besteht ein dringender Reformbedarf.

Das LAGB hat nach geltendem Recht die Vorschläge von Neptune geprüft, doch genau dieses Recht verhindert eine planerische Prüfung von Alternativen. Die Behörden dürfen nur prüfen, ob der vom Unternehmen eingereichte Plan zulassungsfähig ist. Eine Prüfung von Alternativen, die langfristige Tragfähigkeit gegenüber kurzfristigen Kosten abwägt, ist gesetzlich nicht vorgesehen. Das ist der Kern des Problems, vor allem da Sachsen-Anhalt die langfristigen Kosten tragen wird. 

Zudem überzeugt uns die Annahme der Landesregierung nicht, die EU-Quecksilberverordnung sei in Brüchau nicht anzuwenden. Wir setzen darauf, dass die anhängige Klage diesen Punkt klärt und die erforderliche Rechtssicherheit herstellt.“

 

Magdeburg, 24. November 2025