Gewaltschutz muss inklusiv sein
Nicole Anger, Sprecherin für Politik für Menschen mit Beeinträchtigung der Fraktion Die Linke, betont in der heutigen Landtagsdebatte über inklusiven Gewaltschutz:
„Stellen Sie sich Folgendes vor: Eine Frau im Rollstuhl flieht vor häuslicher Gewalt. Sie sucht Schutz – doch das Frauenhaus, das sie aufnehmen sollte, hat keinen barrierefreien Zugang. Keinen Aufzug. Keine barrierefreie Dusche. Kein geeignetes Zimmer. Sie bleibt zu Hause. Dort, wo sie Gewalt erfährt.
Oder: Eine Frau mit einer Hörbehinderung erlebt häusliche Gewalt. Sie sucht im Internet nach Hilfe – findet aber nur Telefonnummern. Keine Gebärdensprachvideos. Keine Chatfunktion. Keine Informationen in Leichter Sprache. Und keine Dolmetscherin in der Beratungsstelle. Auch sie bleibt zu Hause. Dort, wo sie Gewalt erfährt.
Oder: Eine Frau mit geistiger Behinderung lebt in einer Einrichtung, wo eine Assistenzkraft sie bedrängt. Sie möchte sich wehren, aber sie hat Angst, ihre Bezugsperson zu verlieren. Sie weiß nicht, an wen sie sich wenden kann. Und auch sie bleibt dort, wo sie Gewalt erfährt. Diese Frauen sind keine Fiktion.
Sie leben hier. In unserem Land. Und sie stehen stellvertretend für viele andere – Frauen, die Gewalt erleben, aber keinen Zugang zu Schutz finden.
Genau darum geht es heute:
Niemand darf im Hilfesystem verloren gehen. Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind in besonderem Maße gefährdet. Sie erleben Gewalt häufiger. Sie erleben Diskriminierung häufiger. Sie sind in vielen Situationen besonders verletzlich – körperlich, strukturell, sozial.
Die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage (Drs. 8/4782) hat das deutlich gemacht: Schon die Statistik lässt viele Betroffene unsichtbar werden. Erfasst werden nur Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50, also einer Schwerbehinderung.
Das heißt: damit laufen schon von vornherein viele Betroffene unter dem Radar. Auch die Erhebungen zur Betreuung beschränken sich auf stationäre oder ambulante Wohnformen – die häusliche Pflege, familiäre Betreuung, Assistenzleistungen bleiben außen vor. Auch die Erfassung zu Gewalttaten erfolgt ausschließlich über die PKS - Polizeilichen Kriminalstatistik. Wir wissen alle: Die Dunkelziffer ist enorm.
Erschwerend für die Erfassung als auch die Betreuung ist die fehlende Barrierefreiheit der Beratungs- und Hilfsangebote im Zuge des Gewaltschutzes.
Der Gewaltschutz von Frauen mit Behinderungen ist kein Randthema, er ist eine Schwachstelle in unserem Schutzsystem.
Wenn wir über Gewaltschutz sprechen, sprechen wir über ein Menschenrecht. Wenn wir über inklusiven Gewaltschutz sprechen, dann sprechen wir darüber,ob dieses Menschenrecht für alle gilt – oder nur für einige.
Studien zeigen es immer wieder: Frauen und Mädchen mit Behinderungen erleben deutlich häufiger Gewalt als Frauen ohne Behinderungen. Sie erleben körperliche Gewalt. Sexualisierte Gewalt. Psychische und strukturelle Gewalt. Und oft stammt diese Gewalt von Menschen, von denen sie abhängig sind: Pflegekräfte, Assistenzpersonen, Betreuende, Angehörige. Viel zu oft bleibt diese Gewalt unentdeckt: Weil Betroffene keine Möglichkeit haben, darüber zu sprechen. Weil Beratungsstellen nicht barrierefrei sind. Weil Informationen nicht verständlich sind. Weil Frauenhäuser keine geeigneten Räume bieten, weil Zuständigkeiten zwischen Hilfesystemen unklar bleiben. Das alles führt dazu, dass Frauen mit Behinderungen im Hilfesystem verloren gehen. Und genau das wollen wir mit unserem Antrag verhindern.
Schauen wir uns die Faktenlage an: Nach dem Landesaktionsplan für Menschen mit Behinderung in Sachsen-Anhalt sind Frauen und Mädchen mit Behinderungen als besonders gefährdet identifiziert – aber konkrete Fallzahlen gibt es nicht. Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sagte in der Anhörung im Sozialausschuss: Die Zahl der Gewaltdelikte, gerade gegenüber Frauen mit Behinderung, steigt. Sie ist exorbitant hoch – und sie wird nicht weniger. Von 19 Frauenhäusern im Land sind nur drei barrierefrei. Von 44 Beratungsstellen bieten nur drei Gebärdensprachberatung an, zwölf sind rollstuhlgerecht, fünfzehn machen gar keine Angaben zur Barrierefreiheit.
Und bundesweite Studien belegen: Menschen mit Behinderungen leben mit einem erhöhten Risiko, Gewalt zu erfahren – besonders in Einrichtungen. Abhängigkeit, Kommunikationsbarrieren, fehlender Zugang zu Schutzangeboten – das sind bekannte Risikofaktoren. Diese Fakten sind alarmierend. Sie zeigen: Es geht nicht um Einzelfälle. Es geht um strukturelle Defizite. Dabei haben wir uns längst verpflichtet, diese Strukturen zu verändern. Mit der Istanbul-Konvention haben wir zugesagt, Frauen vor jeder Form von Gewalt zu schützen – und entsprechende Unterstützungs- und Strafsysteme aufzubauen.
Mit der UN-Behindertenrechtskonvention haben wir zugesichert, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu Schutz und Teilhabe zu ermöglichen. Diese Verpflichtungen gelten nicht nur in Berlin, nicht nur in Genf - sie gelten hier, in Sachsen-Anhalt.
Zwar existiert mit der Landeskoordinierungsstelle LIKO beim Paritätischen Landesverband eine Struktur, die Hilfen koordiniert und Informationen in Leichter Sprache sowie Gebärdensprache bereitstellt.
Aber: Für Frauen und Mädchen mit Behinderungen reicht das nicht aus. Wir brauchen mehr als Information – wir brauchen tatsächlichen Zugang. Barrierefreiheit. Vernetzung. Spezialisierte Angebote.
Warum also gelingt inklusiver Gewaltschutz bislang nicht ausreichend? Die Anhörung im Sozialausschuss hat vier zentrale Punkte offengelegt:
Erstens: Viele Beratungsstellen und Frauenhäuser sind architektonisch oder kommunikativ nicht barrierefrei oder mit Blick auf Assistenz- und Pflegebedarf.
Zweitens: Informationen über Hilfsangebote sind schwer verständlich, oft nur telefonisch, kaum digital zugänglich.
Drittens: Zuständigkeiten zwischen Gewaltschutz, Eingliederungshilfe und Pflege sind unklar.
Viertens: Abhängigkeit und Isolation verstärken das Risiko – und erschweren zugleich den Weg in die Hilfe.
Das Ergebnis: Frauen mit Behinderungen bleiben im System unsichtbar. Oder sie geraten bei dem Versuch, Hilfe zu suchen, erneut in Abhängigkeiten.
Und doch: Dort, wo sie das Hilfesystem erreichen, leisten die Frauenhäuser und Beratungsstellen Herausragendes. Das Problem ist: Viele kommen gar nicht erst dorthin. Diese Lücken müssen wir schließen.
Deshalb fordern wir mit unserem Antrag fünf konkrete Schritte:
Erstens: Zugang zu Schutzräumen sicherstellen.
Alle Frauenhäuser im Land müssen so ausgestattet sein, dass auch Frauen mit Behinderungen aufgenommen werden können – rollstuhlgerechte Zugänge, barrierefreie Bäder, Assistenzmöglichkeiten, sensible Betreuung. Für Frauen mit hohem Pflegebedarf braucht es spezialisierte Schutzplätze.
Zweitens: Barrierefreie Angebote ausbauen.
Beratungsstellen und Schutzangebote müssen in allen Regionen erreichbar sein – geografisch, sprachlich, digital. Informationen müssen in Leichter Sprache, in Gebärdensprache, schriftlich und online verfügbar sein. Nur dann ist Teilhabe am Hilfesystem möglich.
Drittens: Eine Fach- und Koordinierungsstelle einrichten.
Die bereits im Landesaktionsplan 2.0 angekündigte Fachstelle für inklusive Gewaltprävention muss endlich umgesetzt werden. Sie soll Wissen bündeln, Austausch fördern, Schulungen koordinieren und Materialien bereitstellen.
Viertens: Bessere Vernetzung und klare Zuständigkeiten.
Wir brauchen verbindliche Kooperationen zwischen Frauenhäusern, Fachberatungsstellen, Eingliederungshilfe und Pflege.
Zuständigkeiten müssen klar geregelt sein – damit keine Frau zwischen den Systemen verloren geht.
Fünftens: Frauenbeauftragte stärken.
In allen Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssen Frauenbeauftragte existieren – qualifiziert, begleitet, ausgestattet. Sie sind oft die ersten Ansprechpersonen für Frauen, die Gewalt erleben oder gefährdet sind. Ihre Stärkung ist kein Symbol, sondern gelebter Schutz.
Sachsen-Anhalt ist ein Flächenland. Wir wissen: Die Wege sind weit. Die Beratungsstrukturen dünner als in Großstädten. Und Barrierefreiheit ist vielerorts noch die Ausnahme. Frauen mit Behinderungen dürfen nicht doppelt benachteiligt sein – durch ihre Einschränkung und durch die Entfernung zum nächsten Hilfsangebot. Wer inklusiven Gewaltschutz ernst meint, muss hier ansetzen: regionale Erreichbarkeit verbessern, Barrierefreiheit garantieren, Assistenz- und Pflegebedarf berücksichtigen. Gewalt hat Folgen – körperlich, psychisch, sozial. Eine Investition in Schutz ist immer auch eine Investition in Teilhabe, in Selbstbestimmung, in Würde. Gewalt entsteht nicht im luftleeren Raum. Sie entsteht dort, wo Abhängigkeiten bestehen, wo Macht ungleich verteilt ist, wo Strukturen versagen. Aber Strukturen kann man verändern. Wenn man es will. Gewaltschutz darf nicht an einer Türschwelle enden, die zu schmal ist für einen Rollstuhl. Er darf nicht an einer Sprache scheitern, die niemand versteht. Und er darf nicht an Zuständigkeitsgrenzen enden, hinter denen Verantwortung verloren geht. Unser Antrag ist kein symbolischer Akt. Er ist ein Schritt hin zu echtem, inklusivem Gewaltschutz. Wir schulden diesen Schritt den Frauen, die heute keine Stimme haben. Den Frauen, die in Abhängigkeiten leben, deren Gewalterfahrungen kaum sichtbar sind, die keinen Zugang zu Hilfe haben. Und ja – auch wenn unser Antrag den Fokus auf Frauen und Mädchen legt, dürfen wir nicht vergessen: Auch Männer mit Behinderungen sind betroffen. Auch sie brauchen Zugang zu Schutz und Unterstützung. Gewaltschutz muss geschlechtsunabhängig sein. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen – barrierefreien Schutzräumen, zugänglichen Beratungsstellen, koordinierter Fachstelle, klaren Strukturen, gestärkten Frauenbeauftragten – setzen wir den Rahmen für Gewaltprävention und Schutz, der wirklich inklusiv ist. Wir handeln damit im Sinne unserer Verpflichtungen. Im Sinne der Gleichstellung. Im Sinne des Menschenrechts auf Schutz, Sicherheit und Teilhabe.
Unser Ziel ist dabei klar: Kein Mensch darf im Hilfesystem verloren gehen. Dafür braucht es kein Mitleid. Es braucht politische Konsequenz, verlässliche Strukturen und den Willen, Barrieren abzubauen – physische, kommunikative und institutionelle. Unterstützen Sie unseren Antrag – damit aus Worten endlich Wirklichkeit wird. Für Frauen und Mädchen mit Behinderungen.
Für ein Land, das seine Verpflichtungen ernst nimmt. Für ein Sachsen-Anhalt, in dem Schutz kein Privileg ist, sondern ein Recht – für alle.
Weil es mir eine Herzenssache ist, möchte ich die restliche Zeit nutzen, unser Anliegen in Einfacher Sprache zu erläutern:
Manche Frauen erleben Gewalt. Das kann zum Beispiel zu Hause passieren. Oder in Einrichtungen. Oder durch Personen, von denen die Frauen abhängig sind. Frauen mit Behinderung erleben besonders oft Gewalt. Aber sie bekommen viel seltener Hilfe.
Warum? Frauenhäuser schützen Frauen, wenn sie Gewalt erleben. Aber viele Frauenhäuser und Beratungsstellen sind nicht barrierefrei. Das ist ein Problem.
Es gibt Treppen, aber keinen Aufzug. Informationen sind schwer zu verstehen. Es gibt keine Videos in Gebärden-Sprache. Es fehlen Dolmetscherinnen. Oft weiß man nicht, wer zuständig ist. Darum finden viele Frauen mit Behinderung keine Hilfe. Sie bleiben dort, wo sie Gewalt erleben. Das darf nicht sein.
Die Linke fordert:
Alle Frauen-Häuser müssen barrierefrei sein.
Es muss dort Zimmer, Duschen und Toiletten geben, die alle nutzen können. Auch mit Rollstuhl. Alle müssen dort Hilfe bekommen. Auch Frauen, die Pflege brauchen.
Die Beratung muss barrierefrei sein.
Die Beratung muss es in Leichter Sprache, in Gebärdensprache, über Chat oder Video geben. Jede Frau muss sie verstehen können.
Eine Fachstelle für inklusiven Gewalt-Schutz.
Diese Stelle macht, dass alle gut zusammenarbeiten: Frauen-Häuser, Beratungs-Stellen, Eingliederungs-Hilfe, Pflege.
Bessere Zusammenarbeit und klare Zuständigkeiten.
Damit alle Frauen Hilfe bekommen.
Frauenbeauftragte in Einrichtungen stark machen.
Sie sind Ansprech-Personen für Frauen mit Behinderung, die Gewalt erleben. Sie müssen gut ausgebildet sein. Sie müssen unterstützt werden.
Unser Ziel: Jede Frau soll Hilfe bekommen können. Frauen mit Behinderung und Frauen ohne Behinderung. Alle.
Gewaltschutz ist ein Menschenrecht. Niemand darf ausgeschlossen sein. Nur so gibt es Schutz vor Gewalt für alle.“
Magdeburg, 13. November 2025

