Gedenkstättenbesuche sollen fester Bestandteil von Schulbildung werden

Im Nachgang zum Holocaustgedenken wird der Landtag heute einen Beschluss fassen, wonach bis spätestens 2030 jeder Schüler und jede Schülerin die Möglichkeit erhalten soll, während der Schulzeit mindestens einmal eine Gedenkstätte zu besuchen. Die Initiative für die Ausweitung und Qualifizierung der Nutzung von Gedenkstätten für die schulische Bildungsarbeit hatte Die Linke mit einem Antrag in der Landtagsitzung im Juni 2025 ergriffen. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher, Thomas Lippmann:

„Die Erinnerung an die Verbrechen und die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft aus Anlass des Holocaustgedenkens verpflichtet uns, das Wissen über die Zeit der nationalsozialistischen Diktatur immer wieder an nachfolgende Generationen weiterzugeben und lebendig zu halten. Dabei spielen Gedenkstätten eine ganz zentrale Rolle. Dies gilt umso mehr für die Zeit, in der es nicht mehr möglich sein wird, Gespräche mit Zeitzeugen zu führen.

Es war das Anliegen aller demokratischen Fraktionen, nach einer intensiven Anhörung im Bildungsausschuss unseren Antrag zügig zu beraten und im Landtag einen Beschluss mit breiter Mehrheit zu ermöglichen. Es ist ein gutes und starkes Signal an die Landesregierung, in den kommenden vier Schuljahren die Voraussetzungen zu schaffen, damit dieser Beschluss auch in die Tat umgesetzt wird.

Dazu sind neben dem guten Willen auch entsprechende Weichenstellungen im Landeshaushalt erforderlich. Das betrifft die finanzielle Unterstützung der Schulen für die Durchführung der Fahrten ebenso, wie die Verbesserung der personellen und finanziellen Ausstattung der Gedenkstätten zur Erweiterung ihrer Kapazitäten, um einer erhöhten Zahl von Besuchergruppen auch gerecht werden zu können. Das wird eine wichtige Aufgabe für den nächsten Landtag sein. 

Der Auftrag zur Erweiterung und Qualifizierung der Gedenkstättenfahrten ist ein guter Beitrag zur künftigen Demokratiebildung unserer Jugendlichen. Damit die angestrebte Wirkung erreicht werden kann, kommt es auch darauf an, die Qualität der pädagogischen Begleitung von Gedenkstättenbesuchen zu stärken. Hier sind die Schulen nicht nur gefordert, die Organisation der Fahrten, sondern auch eine gute Vor- und Nachbereitung sicherzustellen.“

 

Magdeburg, 28. Januar 2026