Dauer für Gerichtsverfahren an Sozial- und Verwaltungsgerichten endlich wirksam verkürzen

Die Fraktion Die Linke im Landtag von Sachsen-Anhalt kritisiert die überlangen Verfahrensdauern an den Sozial- und Verwaltungsgerichten des Landes. Hintergrund ist die Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage, aus der hervorgeht, dass Sachsen-Anhalt im bundesweiten Vergleich die längsten Verfahrenszeiten hat. Dazu betont Eva von Angern, Vorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke:

„Insbesondere an den Sozialgerichten dauern Verfahren häufig deutlich zu lange. Im Jahr 2024 lag die durchschnittliche Verfahrensdauer in Sachsen-Anhalt bei über zwei Jahren und belegt damit im bundesweiten Vergleich den unrühmlichen ersten Platz mit der längsten Dauer. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren zudem mehr als 4.000 sozialgerichtliche Verfahren länger als zwei Jahre anhängig. Viele dieser Verfahren betreffen existenzsichernde Leistungen wie Kranken- und Pflegeversicherung, Renten oder Grundsicherung.

Um die Situation nachhaltig zu verbessern, fordert die Fraktion Die Linke eine dauerhafte personelle Stärkung der Sozial- und Verwaltungsgerichte, verbindliche Zielvorgaben für Verfahrenslaufzeiten sowie ein landesweites Sonderprogramm zum Abbau von Altverfahren mit existenzieller Bedeutung.

Überlange Gerichtsverfahren sind kein abstraktes Problem, sondern bedeuten für viele Menschen monatelange oder gar jahrelange Unsicherheit und Hängepartien. Wer auf Sozialleistungen, Pflege oder Renten angewiesen ist, darf nicht so lange auf Rechtsschutz warten. Das ist sozial ungerecht und schadet dem sozialen Frieden im Land.“

Zur entsprechenden parlamentarischen Anfrage: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d6466dak.pdf

 

Magdeburg, 20. Januar 2026