Anhebung des Renteneintrittsalters und Verknüpfung mit Lebenserwartung ist falsch
Eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag zur Lebenserwartung der Menschen in Deutschland macht große Unterschiede zwischen den Bundesländern deutlich. In Bezug auf das Vorhaben der Bundesregierung, das Renteneintrittsalters anzuheben und an die Lebenserwartung zu knüpfen, sagt Eva von Angern:
„Die Bundesregierung beweist angesichts aktueller Zahlen aus der Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag, dass sie ihr Handeln nicht nach realen Fakten ausrichtet. Die Anhebung des Renteneintrittsalters und die Verknüpfung mit der durchschnittlichen Lebenserwartung in Deutschland sind falsch. Aktuelle Daten zeigen, dass die Lebenserwartung von Menschen im Alter von 65 Jahren im Bundesdurchschnitt zwischen 2011 und 2024 lediglich um 0,08 Jahre gestiegen ist – also kaum messbar.
Besonders alarmierend ist die Entwicklung in Sachsen-Anhalt: Hier sinkt die Lebenserwartung von Männern im Alter von 65 Jahren sogar. Während die Lebenserwartung von 65-Jährigen zwischen 2011/2013 noch bei 16,70 Jahren lag, betrug sie 2022/2024 nur noch 16,56 Jahre. Das Renteneintrittsalter in Deutschland steigt also schneller als die Lebenserwartung.
Diese Unterschiede machen deutlich, wie sozial ungerecht die Debatte um ein ‚atmendes‘ Renteneintrittsalter ist. Wer die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung koppeln will, ignoriert die realen Lebensverhältnisse vieler Menschen – insbesondere in Ostdeutschland. Statt sich diesen Fakten zu stellen, hält die Regierung unbeirrt an der Forderung fest, die Menschen müssten wegen einer angeblich stark steigenden Lebenserwartung länger arbeiten. Das ist schlicht falsch.
Es ist wenig überraschend, dass Katherina Reiche als verlängerter Arm der Wirtschaftsverbände diese Fakten ausblendet – auf dem Rücken von rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentnern sowie der nachfolgenden Generationen. Wer so fernab von der Realität Politik macht, ist als Wirtschaftsministerin eine völlige Fehlbesetzung. Wir brauchen keine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters, sondern eine Rentenpolitik, die sich an den tatsächlichen Lebensbedingungen der Menschen orientiert. Dazu gehören höhere Renten und die Einführung einer solidarischen Mindestrente von 1.400 Euro.“
Hintergrund zur Anhebung der Regelaltersgrenze:
Vor 2012 lag die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren. Seither steigt sie schrittweise an. Der Geburtsjahrgang 1947 war der erste, der von dieser Anhebung betroffen war. Die Menschen dieses Jahrgangs erreichten die für sie geltende Regelaltersgrenze von 65 Jahren und einem Monat zwischen Februar 2012 und Januar 2013. Für alle Menschen, die im Jahr 1964 oder später geboren sind, gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Die Menschen des Jahrgangs 1964 vollenden ihr 67. Lebensjahr im Jahr 2031 (siehe § 235 SGB VI). Somit gilt nach Ende des Jahres 2030 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Zur entsprechenden Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag.
Magdeburg, 14. April 2026

