Lockerer Umgang mit Gesetzen und Verordnungen sorgt erneut für Konfusion
Mit seiner Entscheidung zur Vorgriffstunde in Sachsen-Anhalt hat das Bundesverwaltungsgerichtes klargestellt, dass es für die Einführung dieser zusätzlichen Pflichtstunde für alle Lehrkräfte über mehr als fünf Schuljahre keine Rechtsgrundlage gab. Die Praxis der Vorgriffstunden ist rechtswidrig und muss jetzt, vier Wochen nach dem Beginn des Schuljahres, beendet werden. Die nun erforderliche Neuordnung des gesamten Systems von Überstunden zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung in den Schulen sorgt für erneute Unruhe und zusätzliche Belastungen bei Schulleitungen und Lehrkräften aber auch im Landesschulamt. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher, Thomas Lippmann:
„Wieder einmal hat das Bildungsministerium mit seinem leichtfertigen Umgang mit Gesetzen vor einem Gericht Schiffbruch erlitten. Nach dem Großkonflikt und den verlorenen Klagen wegen der gesetzeswidrigen Finanzierung der Ersatzschulen fängt sich das Bildungsministerium nun die nächste krachende Niederlage ein, diesmal vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Der permanent lockere Umgang im Bildungsministerium mit Gesetzen und Verordnungen schadet schon lange dem gesamten Bildungsbereich und sorgt aufgrund der Ignoranz gegenüber begründeten Bedenken immer wieder für Kopfschütteln und am Ende für Konfusion. Schon seit Jahren scheint sich im Bildungsministerium eine Auffassung zu etablieren, dass alles, was man irgendwie für wünschenswert und notwendig erachtet, auch rechtlich umsetzbar ist.
Wenn sich als Reaktion auf das gestrige klare Urteil Staatsekretär Böhm zitieren lässt, man werde nun zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und danach prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, dann zeigt sich hieran, dass im Bildungsministerium offenbar noch immer keine Lehren gezogen werden. Die entsprechende Regelung zu den Vorgriffstunden in der Arbeitszeitverordnung der Lehrkräfte muss umgehend gestrichen und ab der kommenden Woche dürfen keine Überstunden mehr als Vorgriffstunden erfasst und gemeldet werden. Da gibt es nichts abzuwarten und zu prüfen.
Bildungsminister Riedel muss hier jetzt handeln und darf die Klarstellung für die Schulen nicht verzögern. Darüber hinaus muss er erklären, wie die notwendige Systemumstellung im laufenden Schuljahr erfolgen wird. Dazu wird er spätestens am kommenden Freitag im Landtag die Gelegenheit haben, wenn mit dem Antrag in der Drs. 8/5876 das Thema der Vorgriffstunden auf der Tagesordnung des Plenums steht.“
Magdeburg, 05. September 2025


