Landessozialgericht kassiert Verordnung zur Behindertenhilfe – Kritik der Linken bestätigt
Zu den Entscheidungen des Landessozialgerichts, die Verordnung des Landes zum Ersatz eines Rahmenvertrages wegen offensichtlicher Rechtswidrigkeit vorläufig auszusetzen, sagt Nicole Anger, Sprecherin für Menschen mit Behinderung der Fraktion Die Linke:
„Wir haben das Vorgehen des Ministeriums von Beginn an kritisiert. Mit dieser Rechtsverordnung sollten einseitig Tatsachen geschaffen werden, die die Eingliederungshilfe massiv geschwächt hätten. Statt auf nachhaltige Lösungen und echte Beteiligung zu setzen, hat das Ministerium übereilt und ohne Not eine Verordnung erlassen, die durch massive Personalkürzungen Leistungen einschränkt und Kosten auf die Träger abwälzt. Und schließlich seit mehr als einem Jahr durch das Sozialministerium massive Unsicherheiten bei Menschen mit Behinderung verursacht wurden. Sie haben Angst, ihre Arbeitsplätze zu verlieren, Angst, ihr Zuhause verlassen zu müssen, Angst ihre Bezugspersonen nicht mehr an ihrer Seite zu haben.
Die Beschlüsse des Landessozialgerichts machen sehr deutlich, dass die Bedenken berechtigt waren. Der Umgang des Landes sowie des Sozialministeriums mit der Eingliederungshilfe war von Intransparenz und fehlender Dialogbereitschaft geprägt. Das hat das Vertrauen von Betroffenen, Angehörigen und Einrichtungen erheblich erschüttert. Sozialministerin Grimm-Benne ist aufgefordert, die Entscheidungen des Gerichts zum Anlass zu nehmen, ihren Kurs grundlegend zu überdenken. Sie muss umgehend das Gespräch mit den Verbänden und Leistungserbringern der Eingliederungshilfe neu und auf Augenhöhe beginnen. Es braucht endlich einen Prozess, der die Rechte und Bedarfe von Menschen mit Behinderungen ins Zentrum stellt. Eingliederungshilfe ist Teilhabe und öffentliche Daseinsvorsorge – kein Sparprogramm. Dass ein Menschenrecht wie Teilhabe über den Klageweg eingefordert werden muss, ist ein gesellschaftspolitischer Skandal.“
Magdeburg, 7. Oktober 2025

