Gleichmäßige Verteilung migrantischer Schülerinnen und Schüler wird nicht gelingen
Vollmundig wird derzeit von Bundesbildungsministerin Karin Prien eine Obergrenze für Schüler:innen mit Migrationshintergrund in den Schulen gefordert. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit nichtdeutscher Muttersprache solle möglichst nicht über 30 oder 40 Prozent liegen. Ende Juni wurden in Sachsen-Anhalt mit der 18. Schulgesetznovelle die rechtlichen Grundlagen geschaffen, dass künftig das Landesschulamt für die Verteilung der Schüler:innen mit nichtdeutscher Muttersprache verantwortlich ist (§ 41 Abs. 4). Insofern kann es nicht überraschen, dass sich auch Bildungsminister Jan Riedel für solche Überlegungen offen zeigt. Allerdings will er die Kommunen, insbesondere die Landkreise und kreisfreien Städte in die Pflicht nehmen, was angesichts der neuen Rechtslage verwundert. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher, Thomas Lippmann:
„Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache möglichst gleichmäßig auf die Schulen zu verteilen, um den Erwerb der deutschen Sprache durch ein ausreichend großes Umfeld deutschsprachiger Kinder und Jugendlichen zu unterstützen, ist eine absolut naheliegende Überlegung.
Man muss den Wunsch nach einer besseren Verteilung also gar nicht weiter begründen, sondern man muss sich vielmehr fragen, weshalb es dennoch zu einer Konzentration migrantischer Schülerinnen und Schüler an bestimmten Schulformen und Schulen kommt und ob es realistisch ist, mit einer Obergrenze oder anderen Verteilmechanismen dieser Entwicklung zu begegnen. Denn die bisher ungleiche Verteilung erfolgt ja nicht aus Gedankenlosigkeit, sondern weil es dafür Gründe gibt.
Entscheidend für den Besuch der Schule sind in erster Linie der Wohnort und für die weiterführenden Schulen dann noch die Wahl der Schulform. Dabei konzentrieren sich zugewanderte Menschen in bestimmten Regionen, insbesondere in den urbanen Zentren und in den Sekundar- und Gemeinschaftsschulen. Solange es also nicht gelingt, die Konzentration von Zugewanderten in bestimmten Wohnbereichen zu ändern, wird es auch grundsätzlich bei der Konzentration in den Schulen der jeweiligen Einzugsbereiche bleiben.
Darüber hinaus ist es z. B. auch kaum möglich, die Verteilung in den beiden Städten Halle und Magdeburg zu verbessern, wenn die von Frau Prien ins Gespräch gebrachte Obergrenze in allen Sekundar- oder Gemeinschaftsschulen bereits z. T. deutlich überschritten ist. Und wie soll eine bessere Verteilung in den Grundschulen gelingen, wenn die Schulen mit geringem Anteil an migrantischen Schülerinnen und Schüler weiter vom Wohnort entfernt sind? Nach welchen Kriterien soll entschieden werden, wer dem Prinzip „Kurze Wege für kurze Beine“ weichen muss und aus seinem gewohnten Umfeld herausgerissen wird?
Dem verständlichen Wunsch nach einer besseren Verteilung der Kinder und Jugendlichen mit nichtdeutscher Muttersprache stehen eine Fülle von konkreten Hindernissen und ungeklärten Fragen entgegen. Dennoch sind alle Vorschläge, die sich auch umsetzen lassen, ohne neue Probleme zu erzeugen, zu begrüßen. Nur sollte es keine unrealistischen Erwartungen an ein mögliches Ergebnis geben.
Denn eine gleichmäßige Verteilung und die Einhaltung von festgelegten Obergrenzen von migrantischen Schülerinnen und Schüler wird nicht gelingen. Die Debatte darüber lenkt auch von der eigentlichen Aufgabe der Schulpolitik ab: Die Schulen mit sehr hohem Anteil migrantischer Schülerinnen und Schüler müssen durch eine Verbesserung der personellen Ausstattung – insbesondere mit Sprachlehrkräften, Schulsozialarbeiter und Psychologinnen – in die Lage versetzt werden, den Bildungserfolg auch unter diesen erschwerten Bedingungen für alle Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.“
Magdeburg, 22. Juli 2025

