Ehrenamtsgesetz: Ehrenamt verdient echte Anerkennung
Ehrenamtliches Engagement ist ein unverzichtbarer Bestandteil von Zivilgesellschaft und Demokratie. Es fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt, bereichert das Leben vieler Bürgerinnen und Bürger und sorgt für mehr Lebensqualität. Die Linke Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt vertritt die Auffassung, dass ehrenamtlich Engagierte in Sachsen-Anhalt mehr Anerkennung für ihre Leistungen verdienen und in vielen Fällen auch mehr Unterstützung für die Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen. Deshalb hat die Fraktion zur kommenden Landtagssitzung einen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsgesetz, 8/5785) eingereicht. Dazu erklärt Thomas Lippmann, stellv. Vorsitzender der Fraktion:
„Ehrenamtliches Engagement ist keine Selbstverständlichkeit und für eine funktionierende und lebendige demokratische Zivilgesellschaft im Land von existentieller Bedeutung. Ob im Sportverein oder der Freiwilligen Feuerwehr, ob im Kulturverein, in der Demokratiebildung oder im Kleingartenverein: Ehrenamt ist der Kit unserer Gesellschaft – auch und vor allem in einer Zeit, in der die extreme Rechte an den Grundpfeilern unserer Demokratie rüttelt, demokratische Institutionen angreift und Vereine ins Visier nimmt, die sich für eine plurale Demokratie einsetzen. Gerade jetzt muss ein starkes Signal der Anerkennung und Förderung ehrenamtlichen Engagements vom Land ausgehen.
Das Gesetz soll keine der bisherigen Maßnahmen aus der Ehrenamtsstrategie der Landesregierung ersetzen, sondern diese mit konkreten und verbindlichen gesetzlichen Regelungen untersetzen und erweitern. Ein ähnlicher Gesetzentwurf, den wir bereits in der letzten Wahlperiode eingebracht hatten, wurde seinerzeit nicht zu Ende beraten und ist am Ende der Diskontinuität zum Opfer gefallen. Das darf diesmal nicht passieren, dafür ist die angestrebte bessere Unterstützung für das Ehrenamt zu wichtig. Wir setzen deshalb auf eine entsprechende Wertschätzung bei den Koalitionsfraktionen und zügige Beratungen im Sozialausschuss.“
Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts sieht vor:
- Einführung einer Ehrenamtskarte: Ehrenamtlich Engagiert erhalten mit der Ehrenamtskarte als Zeichen der Wertschätzung Vergünstigungen im ÖPNV und freien Eintritt in allen kommunalen Schwimmbädern.
- Einführung eines Landesfonds: Dieser Fonds soll anfänglich 10 Millionen Euro jährlich in lokales und regionales privates Engagement investieren.
- Einführung von Kommunalbudgets: Das Land zahlt an die Landkreise und kreisfreien Städte auf Antrag zweckgebundene Kommunalbudgets zur Förderung des vereins- und nicht vereinsgebundenen Ehrenamtes aus. Das Gesamtvolumen für die Kommunalbudgets beträgt pro Jahr einen Euro je Einwohner des Landes. Daraus wird jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt zunächst ein einwohnerzahlunabhängiger Zuschuss in Höhe von 100 000 Euro gewährt.
- Einführung von kommunalen Ehrenamtsmanager: Zur Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit durch die Kommunen fördert das Land den Einsatz von Ehrenamtsmanagern in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Sie unterstützen Vereine und Verbände in allen administrativen Fragen der Organisation und Umsetzung von ehrenamtlichen Tätigkeiten
Magdeburg, 15. August 2025

