Das Grundgesetz muss für alle Menschen gelten, auch in der Erstaufnahme

Zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes und dem Änderungsantrag der Fraktion Die Linke erklärt Stefan Gebhardt, parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion:

„Mit dem Gesetzentwurf zum Aufnahmegesetz vollzieht die Landesregierung endlich bundesrechtliche Regelungen nach, wie zum Beispiel die schon 2022 eingeführte Änderung beim Status ukrainischer Kriegsflüchtlinge. Jedoch plant sie zusätzlich die Einführung einer Betretungserlaubnis von Wohnungen in der Erstaufnahme für private Sicherheitsdienste. Dies halten wir politisch für falsch, denn auch Menschen mit Fluchterfahrung brauchen einen Rückzugsraum, selbst in der Erstaufnahme, in der sie manchmal viele Monate untergebracht sind. Aber auch juristisch begibt sich die Landesregierung aus unserer Sicht auf dünnes Eis, weshalb wir mit unserem Änderungsantrag diese Regelung aus dem Gesetz streichen wollen. Denn sowohl nach dem Grundgesetz als auch nach der Landesverfassung ist die Wohnung unverletzlich.

Ein durch eine auf Migrationsrecht spezialisierte Kanzlei erstelltes und am Montag vorgestelltes Gutachten äußert ebenfalls „verfassungsrechtliche Bedenken“ und verweist auf „ein besonders hohes Schutzbedürfnis auf Grund der Vulnerabilität und der eingeschränkten Rückzugsmöglichkeiten.“ Da sich auch das Bundesverfassungsgericht noch mit dieser Frage beschäftigen wird – hier ist schon ein Verfahren genau zu dieser Frage anhängig – sollte der Landtag dem Gesetz nicht ohne unsere vorgeschlagenen Änderungen zustimmen.“

 

Magdeburg, 27. März 2025