Das geht so nicht, Frau Feußner!

Zu den Plänen von Bildungsministerin Feußner, künftig pädagogische Unterrichtshilfen als neue Personalkategorie in den weiterführenden Schulen einzuführen, sie nach der aktuellen Schulgesetzänderung den Lehrkräften gleichzustellen und sie überwiegend im Unterricht einzusetzen, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher, Thomas Lippmann:

„Bei allem Respekt vor der Suche nach neuen Möglichkeiten, die anhaltende und sich weiter verschärfende Personalkrise in den Schulen mit neuen Ideen zu mildern, aber was die Ministerin mit den neuen pädagogischen Unterrichthilfen vorhat, das geht so nicht und muss unterbunden werden!

Erzieherinnen und vergleichbare Ausbildungen zu suchen und sie in den Schulen einzusetzen, ist für bestimmte Bereiche möglich und zu begrüßen: für jedwede außerunterrichtliche pädagogische Tätigkeit, als Begleitung und Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht oder bei Fahrten, Unterrichtsgängen, Projekten oder als Aufsicht, als Hausaufgabenhilfe und für pädagogische Angebote im Ganztagsbetrieb, das alles ist okay. Aber im eigenständigen Unterricht – nein! Egal ob das geplanter Unterricht oder nur „Vertretungsunterricht“ ist.

Fachunterricht zu erteilen ist eine anspruchsvolle Tätigkeit, die ein Mindestmaß an fachlicher und fachdidaktischer Qualifikation erfordert. Dafür ist mindestens eine durch eine entsprechende Qualifikation erworbenen Unterrichtserlaubnis, besser noch eine Lehrbefähigung für ein konkretes Fach erforderlich. Solange die neuen pädagogischen Unterrichtshilfe eine solche Qualifikation nicht nachweisen können, darf die Schule sie nicht allein vor eine Klasse oder Lerngruppe stellen und behaupten, dies sei Unterricht.

Wenn die Ministerin also diese neuen Kolleg*innen tatsächlich selbständig im Unterricht einsetzen will, um so Lücken in der Unterrichtsversorgung zu schließen, dann muss sie dafür sorgen, dass die pädagogischen Unterrichtshilfen zuvor mindestens eine Unterrichtserlaubnis erwerben. Das wäre dann auch der substanzielle Unterschied zu den pädagogischen Mitarbeiter*innen, die es in den Ganztagsschulen ja bereits gibt.

Ein unterrichtlicher Einsatz wäre auch den neuen Beschäftigten gegenüber in höchstem Maße unfair: Sie würden weiterhin eine Vergütung wie Erzieher*innen erhalten, sollen aber überwiegend unterrichtende Tätigkeiten übernehmen. Billiger kann man Lehrkräfte nicht mehr bekommen.“

 

Magdeburg, 5. Juni 2025