Dank an die GEW für erfolgreichen Kampf gegen die Vorgriffstunde
Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, die im April 2023 eingeführte zusätzliche Pflichtstunde für alle Lehrkräfte (Vorgriffstunde) wegen der dafür fehlenden Rechtsgrundlage für unwirksam zu erklären, hat der politische und juristische Kampf der GEW gegen die Vorgriffstunde ein sehr erfolgreiches Ende gefunden. Die Linke hat von Beginn an in allen politischen Debatten im Landtag und im Bildungsausschuss klar an der Seite der Lehrkräfte gestanden und für das Plenum in dieser Woche die Abschaffung der Vorgriffstunde nach dem aktuellen Schuljahr beantragt. Dieser Antrag hat sich nun durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes auf überraschende Weise schneller erledigt als gedacht. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher, Thomas Lippmann:
„Wir sind sehr zufrieden und der GEW überaus dankbar, dass wir die Forderung aus unserem Antrag nach Abschaffung der Vorgriffstunde nun nicht mehr in langwierigen und möglicherweise fruchtlosen Debatten durch den Landtag bringen müssen. Wir hätten zwar selbst nicht in das laufende Schuljahr eingegriffen, wir finden es aber verständlich, dass das Bundesverwaltungsgericht darauf keine Rücksicht nehmen kann und das Ende der Vorgriffstunde jetzt sofort eintritt.
Die Vorgriffstunde war von Anfang an eine Fehlentscheidung des Bildungsministeriums. Sie war unnötig und wurde so überstürzt eingeführt, dass jegliche Vorbereitung für die Umsetzung, insbesondere die Erfassung und Meldung der Stunden und in der Folge die zeitnahe Bezahlung, einfach nur chaotisch war. Die Probleme mit der Bezahlung müssen jetzt endlich gelöst und die Zahlungsrückstände schnellsten abgearbeitet werden.
Das alles hat zu einem unverhältnismäßig großem Verwaltungsaufwand in den Schulen, im Landesschulamt und in der Bezügestelle geführt und so den Frust bei den Lehrkräften gleich in doppelter Hinsicht verstärkt. Es sollten alle einfach nur froh sein, dass dieses untaugliche Projekt aus dem Maßnahmepaket des Schulgipfels von Ministerpräsident Haseloff jetzt endlich wieder vom Tisch ist. Und man kann Minister Riedel nur eindringlich von dem Versuch abraten, auf eine Wiedereinführung hinzuarbeiten.
Denn das Ziel einer verbesserten oder sogar einer einhundertprozentigen Unterrichtsversorgung, das im Januar 2023 blumig versprochen wurde, konnte auch mit der Vorgriffstunde nicht erreicht werden. Die Lehrkräfteversorgung sinkt im laufenden Schuljahr – auch unter Einrechnung der Vorgriffstunde – auf einen erneuten Tiefststand. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe, vor allem aber wurden die erhofften Effekte der Vorgriffstunde durch eine Reihe paralleler Entwicklungen, die zu Verlusten an Arbeitsvermögen geführt haben, weitgehend aufgehoben.
Im Bildungsministerium muss man endlich verstehen, dass man Lehrkräfte, so wie alle anderen Beschäftigten im öffentlichen Dienst auch, nicht zu planmäßiger Mehrarbeit verpflichten kann – auch nicht unter Anwendung des sogenannten „Flexi-Erlasses“, der nur den Rahmen für Unterricht im Vertretungsfall bietet. Weitere gerichtliche Auseinandersetzungen wären vorprogrammiert und das darf nicht länger sehenden Auges zulassen werden. In unsere Schulen müssen endlich wieder Ruhe und geordnete arbeitsrechtliche Verhältnisse einziehen.
Die Linke wird ihren Antrag nach der Erledigung in der Sache für das Plenum entsprechend zurückziehen. Wir werden aber die weitere Umsetzung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes im Bildungsausschuss intensiv und eng begleiten und mehr denn je darauf drängen, dass gesetzliche Grundlagen durch das Bildungsministerium beachtet und nicht immer wieder durch Wunschdenken ersetzt werden. Vor allem aber muss schneller als bisher bezahlt werden, was gearbeitet wird!“
Magdeburg, 8. September 2025

