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Zuordnung der Gemeinde Allrode - Verdacht politischer Parteinahme nicht auszuschließen

Auf Antrag der Koalition, vorgetragen durch den CDU-Abgeordneten Stahlknecht, wurde die Hängepartie zur Entscheidung über die Zuordnung der Gemeinde Allrode zum zweiten Mal vertagt. Die SPD-Fraktion verweigerte sich einer entsprechenden Stellungnahme in der Landtagsdebatte, der Innenminister schwieg.

Nach Artikel 28 Grundgesetz darf in die Kommunale Selbstverwaltung nur durch Gesetz eingegriffen werden. Daher kommt dem Landtag die Entscheidung zu, wie und auf welcher Grundlage er diesen Eingriff bei einer Gemeindegebietsreform als übergeordnetes öffentliches Interesse definiert. Die Landesregierung hat auf der Grundlage des Gemeindeneugliederungsgrundsätzegesetzes klar bestimmt, welches diese Kriterien sind und mit der Drucksache 5/2810 die Zuordnung der Gemeinde Allrode in die Stadt „Oberharz am Brocken“ empfohlen. Dem traten die Koalitionsfraktionen mit ihrem gleich lautenden Gesetzentwurf Drs. 5/2864 am 10. September 2010 bei.

Mit der heutigen Entscheidung zur Rücküberweisung in den Innenausschuss wird die Richtlinienkompetenz des Landtages zur Gemeindegebietsreform einem Verwaltungsgerichtsverfahren geopfert, der Landtag wird als Gesetzgeber in erheblicher Weise geschädigt.

Mit dieser Handlungsweise kann der Verdacht einer politischen Parteinahme nicht mehr ohne weiteres ausgeschlossen werden. DIE LINKE wendet sich entschieden gegen diese Art von Politik.

Magdeburg, 11. November 2010

Gerald Grünert
kommunalpol. Sprecher