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Ziele des Rettungsdienstgesetzes von 2006 verfehlt

Zur Ankündigung des sozialpolitischen Sprechers der CDU-Fraktion Markus Kurze, das Rettungsdienstgesetz novellieren zu wollen, erklärt der Abgeordnete Dr. Detlef Eckert

Zur Ankündigung des sozialpolitischen Sprechers der CDU-Fraktion Markus Kurze, das Rettungsdienstgesetz novellieren zu wollen, erklärt der Abgeordnete Dr. Detlef Eckert:

„Ausgehend von einer Reihe parlamentarischer Anfragen ist DIE LINKE seit Monaten mit Akteuren des Rettungsdienstes im Gespräch. Dabei wurde deutlich, dass die Landesregierung die Möglichkeiten des Gesetzes nicht ausschöpft, die Zielstellungen des Rettungsdienstgesetzes von 2006 wurden bislang schlicht verfehlt. Die Möglichkeit, die Leitstellen per Verordnung zu konzentrieren, ist schon im bisher gültigen Gesetz festgeschrieben.

Deshalb geht die Forderung von Herrn Kurze als Mitglied einer Regierungspartei ins Leere. Was nützen immer neue Gesetze, wenn man vor den wirklich notwendigen und möglichen Änderungen zurückschreckt?

DIE LINKE fordert Landesregierung und Koalition auf, zunächst alle Möglichkeiten des geltenden Gesetzes auszuschöpfen – das wäre für alle Betroffenen weitaus hilfreicher, als blinder Novellierungs-Aktionismus.“

Magdeburg, 22. Februar 2010