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Wulf Gallert zu TOP 09: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gedenkstättenstiftungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Der heutige Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Gedenkstättenstiftungsgesetzes zielt ausschließlich darauf, Vertreter der im Landtag vertretenen Fraktionen in den Gedenkstättenstiftungsrat zu entsenden.

Damit knüpft die FDP an eine Diskussion an, die durch einen Gesetzentwurf von CDU und SPD im letzten Jahr ausgelöst wurde und die den Rückzug der Fraktionsvertreter aus dem Stiftungsrat zur Folge hatte. Damals ging es ausschließlich um die Mitarbeit von Gudrun Tiedge als Vertreterin einer Fraktion in diesem Stiftungsrat und die Bedingung einiger Opferverbände für die Zeit nach 1945, dass sie ihre Mitarbeit in der Stiftung nur fortsetzen würden, wenn sie diesen Stiftungsrat verlassen würde. Diese Forderung machte sich eine Mehrheit des Hauses zu eigen und berief deshalb die Landtagsvertreter insgesamt ab. Die FDP möchte nun den alten Zustand wieder herstellen, allerdings mit der Ausnahme, dass die jeweiligen Vertreter der Fraktionen nun einzeln durch den gesamten Landtag bestätigt werden müssten.

Meine Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf ab, denn die Probleme der Gedenkstättenstiftung in Sachsen-Anhalt liegen weitaus tiefer und haben relativ wenig mit der Entsendung von Abgeordneten aus den Fraktionen zu tun, sondern mit seiner Gesamtkonstruktion. Das zentrale Problem ist und bleibt aus unserer Sicht, dass es bis heute offensichtlich nicht gelungen ist, maßgebliche Vertreter der Opferverbände aus der Zeit 1933 bis 1945 in die Gremien der Stiftung zu integrieren. Eine der dafür maßgeblichen Ursachen ist die Bestimmung, dass die Mitglieder der Stiftungsbeiräte einer Überprüfung auf Stasimitarbeit unterzogen werden sollen. Dies wird beispielsweise vom Zentralrat der Juden als Anmaßung empfunden, allerdings von den Opferverbänden für die Zeit nach 1945 als Forderung aufrechterhalten. Der Kollege Scharf führte damals aus, dass man sich der Ansicht der Opferverbände der Zeit nach 1945 anschließt, schließlich habe es ja auch Opfer der Nazidiktatur gegeben, die später für die Stasi gearbeitet hätten. Damit wurde praktisch politisch entschieden, dass die Tür der Gedenkstättenstiftung für einige Opferverbände aus der Zeit 1933 bis 1945 verschlossen bleibt. Insofern war es auch nicht verwunderlich, dass die öffentliche Resonanz bezüglich der nicht abgeflossenen Investitionsmittel im Bereich der Gedenkstätten fast ausschließlich die Gedenkstätte am Moritzplatz betraf, die Lichtenburg maximal am Rande erwähnt wurde und die Probleme in Langenstein-Zwieberge fast gar nicht zur Kenntnis genommen worden sind.

Dies ist das zentrale Problem der Gedenkstättenstiftung in Sachsen-Anhalt und dieses Problem wird durch den Gesetzentwurf der FDP nicht im Ansatz gelöst. Wir haben auf der politischen Ebene unseren Vorschlag unterbreitet, beide Bereiche der Erinnerungskultur zu trennen, auch um unzulässige Verallgemeinerungen und Gleichsetzungen auszuschließen. Dass es dafür im Haus keine Mehrheit gibt, nehmen wir bedauernd zur Kenntnis.

Da der Gesetzentwurf der FDP dieses zentrale Problem nicht löst, lehnen wir seine Überweisung ab.