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Wohnsituation von Flüchtlingen und Asylsuchenden hochproblematisch - Landesregierung in der Pflicht - Würde des einzelnen Menschen muss zentrales Entscheidungskriterium sein

„Heute wurden durch die Berichterstattung in der Mitteldeutschen Zeitung die skandalösen Lebensbedingungen in der Gemeinschaftsunterkunft Zeitz thematisiert. Menschen, die auf der Suche nach Schutz, Sicherheit und einer Lebensperspektive sind, werden gezwungen, unter unwürdigen und unerträglichen Bedingungen zu leben. Dass sich der Landrat derart überrascht von der Situation zeigt, ist unverständlich. Er ist für die Unterbringung dieser Menschen verantwortlich, und die jetzt einer breiten Öffentlichkeit beschriebenen Zustände in der Gemeinschaftsunterkunft (GU) Zeitz sind keineswegs völlig neu. Bewohner_innen und Unterstützer_innen prangern diese seit langem an.

Die nun zur Schau getragene Überraschung ist daher entweder Ausdruck mangelnden Interesses an den Lebensbedingungen dieser Menschen, oder aber schlichtweg nicht ehrlich. Der Landkreis muss sich fragen lassen, warum er überhaupt mit dem bereits in der Vergangenheit negativ aufgefallenem Betreiber, der ebenfalls die mittlerweile geschlossene GU Möhlau betrieben hat, Verträge geschlossen hat.

Zeitz ist kein Einzelfall - in vielen Gemeinschaftsunterkünften des Landes weisen Bewohner_innen auf die für sie oftmals hochproblematische Situation hin. Nicht selten scheitert ihr Bemühen bereits daran, verantwortliche Behörden zum Zuhören zu bewegen und politisches Gehör zu finden. Zuletzt zeigte der glücklicherweise ausgehetzte Hungerstreik in Bitterfeld, wie verzweifelt die Bewohner_innen von GU teilweise sind.

Angesichts der Zuständen Zeitz, in Friedersdorf und Marke, Harbke, wo sich erst kürzlich ein Bewohner das Leben nahm, aber auch in zahlreichen anderen Sammelunterkünften des Landes zeigt sich: Die Landkreise sollten ihre Konzepte zur Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen überdenken und Menschenwürde endlich zum zentralen Kriterium der Entscheidung machen.

Und: Der Erlass zur Unterbringung von Asylsuchenden der Landesregierung leistet bei weitem nicht den vom Innenminister vollmundig versprochenen Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen dieser Menschen. Da es sich lediglich um eine Richtlinie mit zahlreichen Soll- und Kann- Bestimmungen handelt, setzt er keinerlei verbindliche Kriterien und Standards. Zudem ist die Ausübung der Fachaufsicht durch das Landesverwaltungsamt zu hinterfragen.

Offenkundig fehlt sowohl seitens der Landesregierung, aber auch seitens einiger Landkreise der politische Wille, hier für konkrete und tatsächliche Verbesserungen zu sorgen. Unabhängig vom konkreten Zustand der GU bedeutet das Leben dort das zwangsweise Leben auf engem Raum, oft isoliert und abgelegen, mit wenig oder mit enormen Aufwand verbunden Zugang zu öffentlichem Leben, Kultur, ÖPNV, Ärzten, Apotheken oder den für Flüchtlinge so wichtigen Ämtern und Behörden und ist häufig mit massiven psychischen Belastungen verbunden.

Die richtige und die notwendige Konsequenz einer ehrlichen und an der Würde jedes einzelnen Menschen orientierten Bestandsaufnahme wäre es, die dezentrale Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen in Wohnungen zur Regelunterbringung zu machen, wie sie z.B. in Halle und Dessau bereits praktiziert wird.

DIE LINKE hatte dies über eine Änderung des Landesaufnahmegesetzes beantragt, SPD und CDU verweigerten sich diesem einfachen und wirksamen Schritt jedoch. Innenminister Stahlknecht steht in der Verantwortung, den wohlklingenden Ankündigungen und Worten der Vergangenheit nun endlich konkrete Taten folgen zu lassen.“

Magdeburg, 5. September 2013

Henriette Quade
asyl- und flüchtlingspolitische Sprecherin