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Wirksame Investitionspauschale für die Kommunen des Landes

Wie bereits angekündigt, wird DIE LINKE in der bevorstehenden Landtagssitzung die Einführung einer wirksamen Investitionspauschale für die Kommunen des Landes beantragen. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Wulf Gallert

Wie bereits angekündigt, wird DIE LINKE in der bevorstehenden Landtagssitzung die Einführung einer wirksamen Investitionspauschale für die Kommunen des Landes beantragen. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Wulf Gallert:

„Die bisherigen Aussagen von Landesregierung und Koalition zur Verwendung der Mittel aus dem kommunalen Investitionsprogramm sind in sich widersprüchlich und stellen einen klaren Misstrauensbeweis gegenüber den Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt dar.

Daher wird DIE LINKE mit einem Alternativantrag (s. Anlage) zum Antrag der Koalition „80 Mio. € - Impulsprogramm für Bildungsinfrastruktur in Schulen und Kindertagesstätten“ (Drs. 5/1791) eine Investitionspauschale fordern, die diesen Namen auch verdient.
Die Mittel des kommunalen Investitionsprogramms des Bundes sollen mindestens zu einem Anteil von 70 % - also in Höhe von 249,3 Mio. € -  den Kommunen des Landes als Investitionspauschale für die beiden Haushaltsjahre 2009 und 2010 zur Verfügung gestellt werden.

Nachdem sich am vergangenen Wochenende der Landesparteitag der SPD, Vertreter der CDU-Landtagsfraktion wie auch der Ministerpräsident für eine pauschalierte Mittelausreichung ausgesprochen haben, sollte es für die Koalition nur konsequent und folgerichtig sein, dem Antrag der LINKEN zuzustimmen.“

Magdeburg, 16. Februar 2009

Anlage



Anlage


Alternativantrag
zum Antrag nach § 37 GO.LT


Fraktion DIE LINKE

80 Mio. € - Impulsprogramm für Bildungsinfrastruktur in Schulen und Kindertagesstätten

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD        -   Drs. 5/1791

Der Landtag wolle beschließen:

Wirksame Investitionspauschale für die Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt wird aufgefordert,

1. die Mittel des kommunalen Investitionsprogramms des Bundes mindestens zu einem Anteil von 70 %, also in Höhe von 249,3 Mio. €  als Investitionspauschale den Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt für die beiden Haushaltsjahre 2009 und 2010 zur Verfügung zu stellen.
2.    Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt bei diesen Mitteln mindestens die Hälfte der Kofinanzierung und gestattet den betroffenen Kommunen darüber hinaus die Aufnahme eventuell notwendiger Kredite, unabhängig von ihrer Haushaltslage, um die verbleibende Kofinanzierung abzusichern. Alternativ dazu prüft die Landesregierung die Übernahme der kommunalen Kofinanzierung im Falle von Haushaltsnotlagen betroffener Kommunen.
3.    Die Landesregierung bereitet einen entsprechenden Orientierungsdatenerlass vor, der die Kommunen noch vor der Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes für den Landeshaushalt in die Lage versetzt, sich auf die Verwendung der entsprechenden Mittel vorzubereiten.

Begründung

Die bisherigen Aussagen der Landesregierung zur Verwendung der Mittel aus dem kommunalen Investitionsprogramm sind in sich widersprüchlich und stellen einen schweren Misstrauensbeweis gegenüber den Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt dar. Nach den bisherigen Positionen der Landesregierung will das Land Sachsen-Anhalt die mit Abstand schlechteste Lösung aller Bundesländer für die Kommunen umsetzen. Danach würden nur 60 Mio. €, also ein Sechstel der vom Bund bereitgestellten Mittel, an die Kommunen pauschal weiter gereicht werden. Dies bedeutet nicht nur eine Geringschätzung der kommunalen Entscheidungsebene. Darüber hinaus  bewirkt ein solches Verfahren die massive Verzögerung des Einsatzes dieser Mittel, die jedoch unter konjunkturellen Aspekten so schnell wie möglich umgesetzt werden sollen, wie der derzeitige Stand der Bewilligung zum Schulbauprogramm und zur Kindertagesstättensanierung unter Beweis stellt.    

Wulf Gallert
Fraktionsvorsitzender