Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Willkürliche Schlechterstellung von Eigentümern übergroßer Grundstücke beenden

Zum Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 16.02.2010, dass § 6c Abs. 2 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) verfassungswidrig (LVG 10/09) ist, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert

Zum Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 16.02.2010, dass § 6c Abs. 2 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) verfassungswidrig (LVG 10/09) ist, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert:

„DIE LINKE begrüßt das gestrige Urteil des Landesverfassungsgerichts und fordert die Landesregierung auf, das Kommunalabgabengesetz verfassungskonform zu gestalten.

Im Urteil wird klargestellt, dass die gerügte Vorschrift mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 7 Abs. 1 der Landesverfassung unvereinbar und daher nichtig ist. Es fehlt insbesondere an einer hinreichend sachlichen Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung von Eigentümern übergroßer Grundstücke mit bis zu bzw. mehr als fünf Wohneinheiten. Die Annahme, dass Grundstücke mit bis zu fünf Wohneinheiten mehrheitlich dem förderungswürdigen Mehrgenerationenwohnen von Familien dienen, Grundstücke mit mehr als fünf Wohneinheiten hingegen überwiegend kommerziell genutzt würden, ist für das Landesverfassungsgericht so wenig belegbar, wie die stärkere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eigentümer von Grundstücken mit mehr als fünf Wohneinheiten.

Bereits im Dezember 2008 - damals wurde die jetzt als verfassungswidrig klassifizierte Regelung im Landtag verabschiedet - kritisierte DIE LINKE, dass die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD trotz heftiger Kritik der Wohnungswirtschaft eine seit langem bestehende sinnvolle und in der Praxis bewährte rechtliche Regelung im Umgang mit übergroßen Grundstücken ohne erkennbaren Grund abgeschafft hat. Ein damals von der Fraktion DIE LINKE gestellter Änderungsantrag, der diese Veränderungen stoppen sollte, fand in namentlicher Abstimmung nur die Unterstützung der FDP, nicht aber die der Koalitionsmehrheit im Landtag. Bedenken, dass eine solche Regelung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 7 Abs. 1 der Landesverfassung unvereinbar ist, wurden leichtfertig beiseite geschoben.

Für DIE LINKE ist klar, dass die willkürliche Schlechterstellung von Eigentümern übergroßer Grundstücke schnellstmöglich beendet werden muss. DIE LINKE fordert die Landesregierung nachdrücklich auf, dazu dem Landtag innerhalb eines Monats einen Gesetzentwurf vorzulegen.“

Magdeburg, 17. Februar 2010