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Willkürliche Ausnahmegenehmigungspraxis der Landesregierung führt zu weiteren Klagen gegen Gemeindegebietsreform

Zur Klage der Gemeinden Gernrode, Bad Suderode und Rieder vor dem Landesverfassungsgericht erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert

Zur Klage der Gemeinden Gernrode, Bad Suderode und Rieder vor dem Landesverfassungsgericht erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert:

„Die Liste der Gemeinden, die bei den Gerichten des Landes ihre Klagen gegen die Gemeindegebietsreform der CDU-SPD-Landesregierung einreichen, wird immer länger. Zwölf Klagen vor dem Landesverfassungsgericht fanden bereits in der letzten Woche in der Tagesordnung der Landtagssitzung ihren Niederschlag. Nun kommen mit Gernrode, Bad Suderode und Rieder drei weitere Gemeinden hinzu, um ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung und den Grundsatz der Gleichbehandlung durchzusetzen.

Wären CDU und SPD verantwortungsbewusster und weitsichtiger mit dem Instrument der Ausnahmeregelung umgegangen, so hätten diese Kommunen ihr Geld gewiss sinnvoller in die weitere Entwicklung ihrer Gemeinden investieren können.

DIE LINKE hält angesichts der vollkommen willkürlichen Ausnahmegenehmigungspraxis der Landesregierung - Genehmigung hier – Verbot da - die Klagen der drei Harzgemeinden gegen die Gemeindegebietsreform für legitim und befürwortet die Bildung einer Einheitsgemeinde aus Gernrode, Bad Suderode und Rieder.“

Magdeburg, 17. November 2010