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Verwendung der Fraktionsmittel endlich auf rechtlich eindeutige Grundlage stellen

Zur erneuten Debatte um finanzielle Rücklagen der Fraktionen des Landtages von Sachsen-Anhalt erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion Dr. Frank Thiel

Zur erneuten Debatte um finanzielle Rücklagen der Fraktionen des Landtages von Sachsen-Anhalt erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion Dr. Frank Thiel:

„Es ist schon bemerkenswert, dass die Debatte um die Fraktionsrücklagen immer wieder neu entfacht wird, obwohl es keine neuen Erkenntnisse zu geben scheint.

Zur Erinnerung: Im Jahr 2002 kam es zu einer Erhöhung der Fraktionskostenzuschüsse, die so genannten Funktionszulagen für FunktionsträgerInnen wurden nun nicht mehr über den Landtag ausbezahlt, dies sollte künftig über die Fraktionskasse erfolgen.

In der damaligen PDS-Fraktion gab es dazu eine Reihe rechtlicher Bedenken, in deren Konsequenz diese Funktionszulagen nicht ausgezahlt wurden. Dies erfolgte erst deutlich später – im Jahr 2005 – infolge einer Prüfung des Landesrechnungshofes, in deren Ergebnis die rechtlichen Bedenken ausgeräumt waren.

Allerdings entschied sich die Fraktion dafür, die Funktionszulagen nicht rückwirkend auszuzahlen. Die betreffenden Mittel wurden statt dessen für die Realisierung des Fraktionsprojekts „Sachsen-Anhalt 2020 eingesetzt. Dies war und ist aus Sicht der Fraktion rechtlich unbedenklich, da innerhalb einer Legislaturperiode eine Zweckbindung von Ausgaberesten aus den Fraktionskostenzuschüssen nicht existiert.

Die Position des Landesrechnungshofes ist auf der Grundlage des geschilderten Ablaufs für DIE LINKE nicht nachvollziehbar, ebenso wenig die im Raum stehende Forderung der Rückzahlung von 100.000 Euro. Im übrigen gibt es seitens des Landesrechnungshofes eine solche Forderung an die Fraktion nicht. Diese könnte nur durch den Landtagspräsidenten erhoben werden, der seinerseits die Rechtsposition der LINKEN, nicht die ausgesprochen strittige Auffassung des Landesrechnungshofes teilt.

Es ist nicht zu begreifen, warum Geld, mit dem ein umfassendes politisches Projekt finanziert wurde und das ausdrücklich nicht an FunktionsträgerInnen der Fraktion ausgezahlt wurde, nun zurückgezahlt werden soll.

Es scheint an der Zeit, in der Angelegenheit endlich Klarheit zu schaffen. Daher setzt sich DIE LINKE entschieden für eine entsprechende Überarbeitung des Fraktionsgesetzes ein, mit der die Verwendung der Fraktionskostenzuschüsse inklusive des so genannten Rücklage-Problems auf eine rechtlich eindeutige Grundlage gestellt wird.“

Magdeburg, 12. August 2009