Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Verschärfung des Beratungshilferechts für Geringverdiener durch die Landesregierung geplant

DIE LINKE lehnt die Verschärfung des Beratungshilferechts ab. Zugang zum Recht darf nicht vom persönlichen Geldbeutel abhängen

DIE LINKE lehnt die Verschärfung des Beratungshilferechts ab. Zugang zum Recht darf nicht vom persönlichen Geldbeutel abhängen:

„Gerade hat das Bundesverfassungsgericht dem Bundesgesetzgeber mit seinem Hartz IV-Urteil einen Dämpfer verpasst, da kündigen sich neue Auseinander-setzungen an.“

Sachsen-Anhalt betreibt zusammen mit Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Änderung des Beratungshilferechts zu Lasten derjenigen, die ohnehin schon Schwierigkeiten haben, ihre Rechte durchzusetzen. Heute wird ein Gesetzentwurf im Bundesrat erneut auf die Tagesordnung gesetzt, der schon in der vorigen Legislatur des Bundestages vor über einem Jahr heftige Diskussionen auslöste, weil er den Zugang zum Recht für einkommensschwache Menschen erschwert.

Menschen, die rechtliche Beratung benötigen und wegen ihrer finanziellen Lage Anspruch auf Prozesskostenhilfe erheben, sollen künftig schon bei der Inanspruchnahme von Beratungshilfe verstärkt zur Kasse gebeten werden.
Man will die Schwelle zu gerichtlichen Auseinandersetzungen erhöhen und die Landeskassen zu entlasten.
Bisher zahlten BürgerInnen mit geringen oder gar keinen Einkommen 10 € Beratungsgebühr. Künftig sollen sie im Falle der Vertretung durch einen Anwalt neben der bisherigen Gebühr von 10 € noch zusätzlich 20 € aufbringen. Weitere landesspezifische Regelungen sollen möglich sein. Und Baden-Württemberg als weiterer Einbringer kündigt schon Zugangsgebühren in Höhe von 50 € an.

Nicht Gebührenerhöhungen für Betroffene verhindern eine Prozessflut und entlasten die Landeshaushalte, sondern eine bedarfsorientierte Mindestsicherung für Menschen in Not, die den Prinzipien des Sozialstaatsprinzips des Grundgesetzes auch gerecht wird! Rechtliche Beratung muss für jede und jeden zugänglich bleiben.“