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Vermittlungsverfahren zu BKA-Gesetz ist nicht endgültige Lösung

Die Landesregierung hat heute ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat am 28. November 2008 zum Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt festgelegt. Sie wird sich am kommenden Freitag der Stimme enthalten, erklärt die rechts- und innenpolitische Sprecherin der Fraktion

Die Landesregierung hat heute ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat am 28. November 2008 zum Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt festgelegt. Sie wird sich am kommenden Freitag der Stimme enthalten, erklärt die rechts- und innenpolitische Sprecherin der Fraktion:

„Jeglicher Einspruch gegen das vom Bundestag am 12. November 2008 beschlossene BKA-Gesetz ist unbenommen ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.

Angestrebte Änderungen oder Nachbesserungen über den Vermittlungsausschuss - wie bei den Regelungen zur Online-Durchsuchung, der Kompetenzverteilung von Bund und Ländern oder das Zeugnisverweigerungsrecht - sind notwendige, aber ausschließlich Schritte zur Hinauszögerung der Verabschiedung dieses Gesetzes. Das ist mehr als halbherzig und führt zu guter letzt in eine Sackgasse.

Denn selbst vorgenommene Korrekturen sind ausschließlich kosmetischer Natur, das Hauptproblem des Gesetzes bleibt aus Sicht der LINKEN bestehen: Es ist auch künftig nicht grundgesetzkonform und stellt somit einen gravierenden Einschnitt in die freiheitlich-demokratische Grundordnung unserer Gesellschaft sowie die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger dar.

Aus diesem Grund gibt es keinen anderen Weg, als das BKA-Gesetz in Gänze abzulehnen.

DIE LINKE erwägt, zur Landtagssitzung im Dezember einen entsprechenden Antrag auf den parlamentarischen Weg zu bringen. DIE LINKE fordert letztendlich ein Ende der Verschärfung der Sicherheitsgesetze und gleichzeitig die Verabschiedung eines Sicherheitsgesetz-Moratoriums.“