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Verhinderung einer neuen IGS in Halle ist Willkür und untergräbt Bildungsinteressen

Zu Meldungen, dass die Schulbehörden die Stadt Halle an der Gründung einer neuen IGS hindern und sie stattdessen zur Gründung einer Sekundarschule veranlassen wollen, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher, Thomas Lippmann:

„Das Vorgehen des Bildungsministeriums ist Bildungspolitik mit dem Holzhammer, mit der die Bildungsinteressen von Eltern und Schüler:innen in Halle mit Füßen getreten werden. Weil der schwarzen Bildungsadministration Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen wegen des dort erfolgreich praktizierten längeren gemeinsamen Lernens schon immer ein Dorn im Auge sind, werden alle Hebel in Bewegung gesetzt, um jegliche weitere Entwicklung möglichste schon im Keim zu ersticken. Nicht der Stadtrat in Halle sucht die Konfrontation mit dem Bildungsministerium, wie die CDU-Fraktion meint, sondern die Schulbehörden suchen die Konfrontation mit der Stadt Halle.

Die in der aktuellen Verordnung zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung für die Neugründung von Gesamtschulen geforderte Jahrgangsstärke von mindesten 150 Schüler:innen – und dass mindestens über die ersten sechs Schuljahre von Klasse 5 bis 10 – ist absurd! Sie führt dazu, dass eine neue IGS nur noch mindestens sechszügig mit am Ende mehr als 1.000 Schüler:innen errichtet werden kann. Diese extrem übersteigerte Vorgabe hat nur ein Ziel – die Gründung neuer Gesamtschulen in Sachsen-Anhalt praktisch unmöglich zu machen. Und genau das wird jetzt in Halle zelebriert.

Die Linke kämpft seit Jahren unnachgiebig gegen mehrere unbegründete Verschärfungen in der Verordnung zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung – insbesondere auch gegen die hohen Hürden für die Gründung neuer öffentlicher Schulen. Dadurch werden nicht nur Schulträger und Eltern über Gebühr in ihren Rechten beschnitten, es wird auch weiterhin der ersatzweisen Gründung neuer Privatschulen Tür und Tor geöffnet. Die Landesregierung verletzt damit ihren Auftrag aus Artikel 26 der Landesverfassung, wonach das Land und die Kommunen für ein ausreichendes und vielfältiges öffentliches Schulwesen zu sorgen haben.

Der Grund für die Weigerung des Landesschulamtes, eine vierte IGS in Halle zu genehmigen, ist nicht der fehlende Bedarf, sondern allein die willkürliche Festlegung aus dem Bildungsministerium, nur noch Mammut-Gesamtschulen zulassen zu wollen. Der mit großer Mehrheit gefasste Beschluss des Stadtrates, eine neue IGS zu errichten, ist deshalb entschieden zu unterstützen. Wir fordern das Bildungsministerium zum wiederholten Male auf, die Verordnung zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung endlich so zu ändern, dass Schulentwicklung tatsächlich wieder ermöglicht und nicht weiter verhindert wird.“

 

Magdeburg, 29. Februar 2024