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Vereinbarung der Föderalismuskommission zur Schuldenbremse stellt letztlich Sachsen-Anhalt in Frage

Zur Vereinbarung der Föderalismuskommission zur Installation einer Schuldenbremse erklärt der Fraktionsvorsitzende Wulf Gallert

Zur Vereinbarung der Föderalismuskommission zur Installation einer Schuldenbremse erklärt der Fraktionsvorsitzende Wulf Gallert:

„Die nunmehr bekannt gewordene Vereinbarung der Föderalismuskommission II zur Schuldenbremse stellt in ihrer Konsequenz die Länder in ihrer Gesamtheit und Sachsen-Anhalt im Besonderen als politische Handlungsebene in Frage.

Die Vereinbarung, nach der ab dem Jahr 2020 Länder überhaupt keine Schulden mehr  aufnehmen dürfen, stellt einen so weitreichenden Eingriff in die Budgethoheit der Landesparlamente dar, dass man von einer politisch selbstständigen Ebene dann kaum noch sprechen kann.

Noch gravierender sind jedoch die Folgen für Sachsen-Anhalt. Für einen Zuschuss von 80 Mio. Euro pro Jahr (nicht, wie von Herrn Böhmer ursprünglich angenommen, 150 Mio. Euro) verkauft das Land Sachsen-Anhalt seine politische Entscheidungshoheit, da dieses Geld an Voraussetzungen gebunden wird, die die politischen Spielräume des Landes schon ab 2011 radikal einschränken. Letztlich reduziert sich das Land Sachsen-Anhalt dann auf die Ebene einer zwangsverwalteten Kommune.

Noch vor einem halben Jahr hat Finanzminister Bullerjahn deutlich vor solch’ vergifteten Geschenken gewarnt. Heute ist von ihm dazu nichts mehr zu hören. Erfreulicherweise haben die Fraktionsvorsitzenden der Ost-Landtagsfraktionen der SPD die Schuldenbremse abgelehnt. Wir erwarten von der SPD, dass sie diese Position auf Druck des Koalitionspartners nicht wieder unnötig und vorschnell aufgibt.

DIE LINKE fordert die Landesregierung dringend auf, dieser Änderung des Grundgesetzes im Bundesrat die Zustimmung zu verweigern. Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass eine so gravierende Beschneidung der Rechte des Landesparlamentes nur über die Änderung der Landesverfassung legitimiert werden kann.“